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Presseberichterstattung · 23. April 2025
taz
Erste Auseinandersetzung mit der Rechtslage
taz · die tageszeitung

Ein-Mann-Demo gegen Russland

23. April 2025  ·  Von Tilman Baumgärtel  ·  taz Berlin

Was steht drin

  • Erste ausführliche Reportage über den Protestalltag seit Juni 2024
  • Benennt die Grauzone: Rossotrudnitschestwo sanktioniert, der Betrieb läuft weiter
  • Die Aufsteller „Vorsicht Provokation!“ als Reaktion des Hauses
  • Überwachungskameras nahmen den Bürgersteig auf, Aufnahmen dienten als Beweismittel
  • Verweis auf Schließungen vergleichbarer Institute in anderen EU-Staaten
Warum relevant Der erste Text, der vom Porträt zur Institution wechselt und die Frage stellt, warum ein sanktionierter Betreiber weiterarbeitet, während der Protest dagegen mit Anzeigen überzogen wird.
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Im April 2025 verschiebt die taz den Blick. Tilman Baumgärtel beginnt zwar ebenfalls mit der Szene auf der Friedrichstraße, aber der Text handelt nicht mehr primär von Henry Lindemeier, sondern von dem Haus, vor dem er steht.

Ausgangspunkt ist ein Detail, das die Reaktion der Institution auf den Protest sichtbar macht: Sobald Lindemeier auftaucht, stellt der Pförtner zwei Aufsteller auf den Bürgersteig, die vor einer Provokation warnen, mit einer stilisierten Figur, die eine Fahne hält. Baumgärtel nennt das im Auftakt eine besondere Ehre, vom Vertreter eines „Schurkenstaats“ ein eigenes Straßenschild zu bekommen.

Der Kern des Textes ist die Beschreibung eines Widerspruchs. Das Russische Haus wurde 1984 in Ostberlin eröffnet, Betreiber ist die russische Behörde Rossotrudnitschestwo, die seit Juli 2022 auf der EU-Sanktionsliste steht. Der Betrieb läuft dennoch weiter. Die taz weist darauf hin, dass die rechtlichen Möglichkeiten zur Schließung nicht eindeutig sind, und stellt dem gegenüber, dass Litauen, Polen, Tschechien und Schweden vergleichbare Einrichtungen bereits geschlossen haben.

Gleichzeitig dokumentiert der Artikel, wie das Haus die Mittel des Rechtsstaats gegen den Protest einsetzt: Beschwerden und Anzeigen wegen angeblicher Ruhestörung, wegen Belästigung von Passanten, wegen des Filmens von Kindern. Als Beweismaterial dienten dabei auch Aufnahmen von Überwachungskameras, die den Bürgersteig aufnahmen, was unzulässig ist. Nach vier körperlichen Angriffen trägt Lindemeier laut taz inzwischen eine stichfeste Weste und eine Trillerpfeife.

Lindemeier selbst beschreibt sein Motiv gegenüber der Zeitung als Arbeit gegen das Vergessen: „Ich will gegen die Verdrängung angehen“.