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Henry Lindemeier mit Box und Fahne – t-online
© Martin Lejeune / t-online
t-online

Zu viel Protest gegen Russland

26. Mai 2025  ·  Von Lars Wienand  ·  Lesezeit: 9 Min.

Was steht drin

  • Bisher umfangreichste Dokumentation der Polizeieinsätze: mindestens 33 Mal 2024 wegen Henrys Protest
  • Rechtswidrige Festnahme am 18. Dezember 2024: vier Stunden Sammelzelle, erkennungsdienstliche Behandlung
  • Gericht bestätigt formell: der Einsatz war rechtswidrig
  • BSW-Delegation drängte Henry körperlich ab – Polizei schritt gegen Henry ein, nicht gegen BSW
  • Als Henry bedroht wurde („Du bekommst ein Messer in den Rücken") – Polizei kam trotz Anruf nicht
  • Anwalt Patrick Heinemann: Polizei geht „fortlaufend Quatsch nach"
Warum relevant Liefert den juristischen Beleg für die rechtswidrige Festnahme – und zeigt die systematische Schieflage bei Polizeieinsätzen: Das Russische Haus ruft, die Polizei kommt. Henry ruft, die Polizei kommt nicht.

Polizeieinsätze

  • Mindestens 33 Polizeieinsätze am Russischen Haus im Jahr 2024 – alle auf Betreiben des Hauses
  • 18. Dezember 2024: Festnahme in Handschellen, Sammelzelle, erkennungsdienstliche Behandlung
  • Vorwürfe: Beleidigung und Ruhestörung – beides nicht belegt, keine Rechtsgrundlage
  • Polizei räumte später formell ein: der Einsatz war rechtswidrig (Fortsetzungsfeststellungsklage)
  • Anwalt Heinemann: „Die Russen erheben irgendwelche Vorwürfe, die Polizei schreitet ein"

Bedrohungen gegen Henry

  • Mehrfach angespuckt, Todesdrohungen zugeraunt
  • Am Tag vor der Festnahme: Messerdrohung – Polizei kam trotz Anruf nicht
  • BSW-Männer drängten ihn körperlich ab – Polizei forderte Henry auf zu gehen, nicht die Angreifer
  • Trägt seitdem Stichschutzweste; wurde bei einer Versammlung deswegen durchsucht

Rechtliche Einordnung

  • Lärmmessungen wurden nie durchgeführt – Polizei nennt keinen Richtwert
  • Volksverhetzungsanzeige: LKA übersetzte Liedtext – war nicht volksverhetzend
  • Anzeigen wegen Beleidigung: wurden nicht bestätigt
  • Anwalt Wolf: „Bei Ruhestörung kommen drei Streifenwagen. Als mein Mandant bedroht wurde, war niemand verfügbar"

Die folgenden Auszüge geben die wesentlichen Inhalte des Artikels wieder. Der vollständige Originalartikel erschien in der jeweiligen Publikation.

Es gibt wahrscheinlich wenige Menschen auf diesem Planeten, denen ein eigenes Warnschild gewidmet ist: „Achtung! Provokationsgefahr!" steht auf Deutsch und Russisch auf zwei Aufstellern in Berlin. In der Mitte prangt ein rotes Dreieck mit einem Mann, der eine Fahne hochhält. Der Mann soll Henry Lindemeier sein, die Fahne die ukrainische.

Lindemeier protestiert regelmäßig vor dem Russischen Haus in der Friedrichstraße gegen den Ukrainekrieg. Das Haus präsentiert sich als Kultur- und Veranstaltungszentrum im Herzen Berlins und wird von einer sanktionierten russischen Regierungsagentur betrieben. Taucht Lindemeier dort auf, trägt ein Pförtner die Aufsteller vor die Tür. „Bist spät heute", sagt der Pförtner dann schon mal zu Lindemeier.

Mindestens 33 Mal kam die Polizei Berlin im Jahr 2024 ans Russische Haus, weil Lindemeier dort mit seiner Box stand. Die Polizisten sagen ihm, sie hätten einen Hals auf ihn. „Aber die müssten doch sauer aufs Russische Haus sein, das sie für nichts ruft."

„Es ist seltsam, warum die Polizei fortlaufend Quatsch nachgeht." – Anwalt Patrick Heinemann

Ein Indiz für die Schieflage: Am 18. Dezember wurde Lindemeier vor dem Russischen Haus festgenommen. Handschellen, Sammelzelle, erkennungsdienstliche Behandlung. Vier Stunden. Der Vorwurf: Beleidigungen und Ruhestörung in den Wochen zuvor. Doch das war nicht belegt. Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage musste die Polizei formell einräumen: Der Einsatz war rechtswidrig.

Am Tag zuvor hatte Lindemeier die Polizei gerufen – weil er bedroht worden war. „Du bekommst irgendwann ein Messer in den Rücken", hatte ein Besucher des Russischen Hauses gesagt. Lindemeier wartete dreiviertel Stunden. Die Polizei kam nicht.

„Bei einer gemeldeten Ruhestörung kommen manchmal drei Streifenwagen ans Russische Haus. Als mein Mandant bedroht wurde, war niemand verfügbar." – Anwalt Christian Wolf