„Dabei soll er den Einsatzkräften zeitweise den Weg versperrt haben und nach dem Wegschieben durch einen Beamten zu Boden gefallen sein. Eine 61-Jährige soll anschließend versucht haben, ihn vom Ort wegzuführen, einen Beamten geschlagen haben und sei nach einer Reaktion des Beamten ebenfalls zu Boden gestürzt.“
Erst er, dann sie?Die Videos zeigen das Gegenteil.
Die Polizei Berlin beschreibt in ihrer Pressemitteilung Henry Lindemeiers Sturz als Ausgangspunkt der Eskalation. Doch die Aufnahmen zeigen: Anette Klassen liegt bereits am Boden, während Lindemeier noch steht. Erst danach wird der 63-jährige Henry Lindemeier von Beamten mehrere Meter weit bis an die Hauswand gezerrt, dagegen geschleudert – und geht zu Boden.
Was die Aufnahmen bis zum Sturz zeigen






Was die Polizei schreibt – und was die Aufnahmen zeigen
Klassen liegt. Lindemeier steht.
Anette Klassen liegt bereits am Boden. Henry Lindemeier steht zu diesem Zeitpunkt noch wenige Meter entfernt. Erst danach wird der 63-jährige Henry Lindemeier von Beamten mehrere Meter weit bis an die Hauswand gezerrt, dagegen geschleudert – und geht zu Boden. Wie Klassen zu Boden gelangt, ist in den hier ausgewerteten Aufnahmen nicht zu sehen. Ein Schlag Klassens gegen einen Beamten ist auf den veröffentlichten Aufnahmen ebenfalls nicht erkennbar.







Die entscheidenden Sequenzen in einem Clip
Der Zusammenschnitt verbindet zwei Perspektiven. Der Umschnitt erfolgt, als Personen dicht vor der Kamera stehen; im zweiten Teil ist Lindemeier näher herangeholt, damit seine Bewegung bis zur Hauswand nachvollziehbar bleibt.
Timecodes werden vor Veröffentlichung anhand der Originalquellen ergänzt.
Zwei getrennte Vorgänge – Nachmittag und Abend
Die Ereignisse des Nachmittags und des Abends sind voneinander zu trennen. Lindemeier wurde am Nachmittag zum LKA gebracht, gegen 19.30 Uhr entlassen und kehrte erst danach erneut zum Russischen Haus zurück.
Ingewahrsamnahme und erkennungsdienstliche Behandlung
Sechs Minuten
Lindemeier trifft vor dem Russischen Haus ein. Nach Darstellung in der Strafanzeige fordert die Polizei ihn unmittelbar auf, den Platz zu verlassen. Er erklärt, nicht zu der dortigen Gruppe zu gehören und seine Meinung als Einzelperson äußern zu wollen. Sollte er gehen müssen, bittet er um einen förmlichen Platzverweis und erklärt, diesem folgen zu wollen.
Die Beamten bringen ihn laut Strafanzeige ohne weitere Begründung und ohne vorherige Androhung unmittelbaren Zwangs in eine Seitenstraße, stellen ihn an eine Hauswand und durchsuchen ihn. Anschließend wird er in einen Gefangenentransporter gebracht.
Rechtsanwalt Björn-Michael Lange ist Zeuge des Geschehens, kann sich in diesem Moment aber mangels Anwaltsausweis nicht als Rechtsanwalt legitimieren. Rechtsanwalt Christian Wolf kommt hinzu, weist sich aus und erreicht nach einigem Nachdruck ein Gespräch mit Lindemeier.
Auf Wolfs Frage nach Zweck und Fortgang der Maßnahme erklären die Beamten nach Darstellung der Strafanzeige, Lindemeier solle erkennungsdienstlich behandelt und zum LKA am Tempelhofer Damm 12 gebracht werden. Als Begründung nennen sie demnach lediglich, Lindemeier sei bereits „mehrfach mit Straftaten aufgefallen“.
Nach Darstellung der Strafanzeige nannte die Polizei Rechtsanwalt Christian Wolf als Begründung für die erkennungsdienstliche Behandlung lediglich, Lindemeier sei bereits „mehrfach mit Straftaten aufgefallen“. Die Formulierung klingt nach einschlägiger Kriminalität, sagt aber nichts darüber aus, ob Verfahren mit einer Verurteilung endeten.
Nach der Strafanzeige wurden die gegen Lindemeier im Zusammenhang mit seinen Protestaktivitäten geführten Ermittlungen und Strafverfahren bislang eingestellt oder gingen zu seinen Gunsten aus. Zudem hatte das Land Berlin bereits die erkennungsdienstliche Behandlung vom 18. Dezember 2024 im Verfahren VG Berlin, Az. 1 K 65/25, selbst als rechtswidrig eingeräumt.
Die Strafanzeige greift diese Folgemaßnahmen jeweils gesondert an. Für die Durchsuchung sei keine tragfähige Begründung erkennbar gewesen; das Einsperren in die Gewahrsamszelle sei zur Durchführung der ED-Behandlung nicht erforderlich und damit „erkennbar unverhältnismäßig“ gewesen. Heinemann wertet zudem die physische Übermacht und Befehlssprache der Beamten als konkludente Androhung unmittelbaren Zwangs – juristisch als mögliche „Drohung mit einem empfindlichen Übel“.
Für eine erkennungsdienstliche Behandlung reicht der bloße Umstand, Beschuldigter zu sein, nicht aus; sie muss für das konkrete Strafverfahren oder für Zwecke des Erkennungsdienstes erforderlich und verhältnismäßig sein.
Auch dort wird ihm ein Telefonat mit seinem Anwalt zunächst verweigert. Erst nachdem Lindemeier das Erscheinen des Dienstgruppenleiters verlangt, wird ein Telefonat gestattet. Danach wird er laut Strafanzeige etwa eine halbe Stunde in einer Gewahrsamszelle festgehalten, erkennungsdienstlich behandelt und gegen 19.30 Uhr entlassen.
Rückkehr, Aufbruch – und Eskalation
Lindemeier kehrt nach seiner Entlassung erneut zum Russischen Haus zurück. Nach Darstellung der Strafanzeige sind zu diesem Zeitpunkt sämtliche Versammlungen beendet und die Absperrgitter bereits weggeräumt.
Eine kleine Gruppe, darunter Anette Klassen, will anlässlich der angekündigten Schließung des Russischen Hauses ein kurzes Video aufnehmen. Die Polizei fordert die Gruppe auf, weiterzugehen. Die Gruppe setzt schließlich unter den Rufen „Wir gehen!“ und „Wiedersehen!“ zum Aufbruch an.
Während Lindemeier sich bereits vom Beamten wegdreht, hält dieser ihn am Arm fest und fordert ihn auf, zu bleiben und seinen Ausweis zu zeigen. Klassen greift nach Lindemeiers Arm beziehungsweise Hand und sagt mehrfach: „Wir gehen jetzt.“
Die Strafanzeige wirft einem Beamten vor, Klassen an der Hand ergriffen und heftig in Richtung einer Säule gestoßen zu haben. Der genaue Moment, in dem Klassen zu Boden kommt, ist in den bislang veröffentlichten Videoaufnahmen nicht zu sehen. Sichtbar ist jedoch, dass sie bereits am Boden liegt, während Lindemeier noch steht.
Lindemeier eilt nach Darstellung der Strafanzeige zu Klassen und ruft „Was soll das?“. Zwei Beamte drängen ihn mehrere Meter ab. Die Strafanzeige wirft einem Beamten anschließend einen weiteren heftigen Stoß vor. Die Videoaufnahme zeigt, wie Lindemeier bis an die Hauswand gedrängt beziehungsweise gezerrt wird und dort zu Boden geht.
Verletzungen
Anette Klassen · 61
Anette Klassen erlitt bei dem Polizeieinsatz eine komplizierte Trümmerfraktur des linken Handgelenks. Die Verletzung musste im Sana Klinikum Lichtenberg operativ versorgt werden; die Operation erfolgte am darauffolgenden Dienstag. Zwei Tage später ließ Klassen die Verletzungen zusätzlich in der Gewaltschutzambulanz der Charité dokumentieren.
Nach derzeitigem Stand wird sie voraussichtlich mindestens zwölf Wochen nicht arbeitsfähig sein. Eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt vor. Weitere Angaben zu ihrer beruflichen Situation werden nicht gemacht.
Henry Lindemeier · 63
Noch am Abend wurden Lindemeiers Verletzungen untersucht. Festgestellt wurden zwei tiefere Schürfwunden sowie Knieschmerzen.
Bei der späteren Untersuchung in der Gewaltschutzambulanz der Charité wurden die Verletzungen erneut ärztlich begutachtet, fotografiert und mit Maßstab dokumentiert. Der schriftliche Bericht steht noch aus.
Polizeibeamte
Die Polizei Berlin erklärte in ihrer Meldung vom 5. September, zwei Polizeibeamte seien leicht verletzt worden. Nähere Angaben zu Art und Entstehung dieser Verletzungen enthält die veröffentlichte Meldung nicht.
Ermittlungen und Strafanzeige
Die strafrechtliche Bewertung der Ereignisse ist nicht abgeschlossen. Die folgenden Punkte geben den dokumentierten Stand wieder und stellen keine Vorwegnahme eines Ermittlungsergebnisses dar.
Die Strafanzeige beantragt ausdrücklich, die Ermittlungen durch eine externe Dienststelle übernehmen zu lassen, etwa durch die Staatsanwaltschaft Potsdam. Begründet wird dies mit der Besorgnis der Befangenheit wegen der „engen organisatorischen und personellen Verzahnung zwischen der Staatsanwaltschaft Berlin und der Berliner Polizei“.
Ermittlungen gegen Beteiligte
Die Polizei Berlin teilte am 5. September mit, es seien Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Polizeikräfte sowie Körperverletzung im Amt eingeleitet worden.
Nach Polizeidarstellung soll Klassen einen Beamten geschlagen haben. Die Beteiligten bestreiten diesen Vorwurf; in den bislang veröffentlichten Aufnahmen ist ein solcher Schlag nicht zu sehen.
Strafanzeige von Klassen und Lindemeier
Rechtsanwalt Dr. Patrick Heinemann erstattete am 13. September 2026 für Anette Klassen und Henry Lindemeier Strafanzeige und Strafantrag gegen unbekannte Beamte der Berliner Polizei. Genannt werden insbesondere der Verdacht auf Vollstreckung gegen Unschuldige (§ 345 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), mehrfacher Nötigung (§ 240 StGB), mehrfacher Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) sowie unbefugter Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 29 BlnDSG).
Die Anzeige beantragt außerdem, die Ermittlungen wegen Besorgnis der Befangenheit von einer externen Dienststelle übernehmen zu lassen. Ob und in welchem Umfang die Staatsanwaltschaft den rechtlichen Bewertungen der Anzeige folgt, ist offen.
In der Anzeige konkret benannte Beamte
Für den Abend benennt die Strafanzeige einen Beamten mit der Rückennummer BE 35337 im Zusammenhang mit dem Sturz von Klassen sowie einen Beamten mit der Dienstnummer 94714 im Zusammenhang mit Lindemeiers Sturz an der Hauswand. Dabei handelt es sich um Vorwürfe der Anzeige; die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist Gegenstand der Ermittlungen.
Material zum Prüfen und Herunterladen
Die hier angebotenen Aufnahmen stammen von Zeugen des Geschehens. Die Veröffentlichung ist genehmigt. Originaldateien werden nicht in die HTML-Seite eingebettet, sondern separat bereitgestellt.