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Presseberichterstattung · 16. Dezember 2025
Süddeutsche Zeitung
Die bislang ausführlichste Aufarbeitung
Süddeutsche Zeitung

Der Kampf eines Mannes

16. Dezember 2025  ·  Von Sebastian Herrmann und Georg Ismar  ·  Fotos: Friedrich Bungert

Was steht drin

  • Reportage vom 9. Dezember 2025: Das Haus meldet eine eigene Veranstaltung an, Lindemeiers Demo wird untersagt
  • Über 100 Anzeigen aus dem Russischen Haus, drei Strafbefehle
  • Robin Wagener (Grüne) und Roderich Kiesewetter (CDU) fordern die Schließung
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 24. Juni 2025: Die Bundesbank durfte Zahlungen verweigern
  • Das Auswärtige Amt sieht keine Handhabe
Warum relevant Die bislang ausführlichste Aufarbeitung, mit Gerichtsentscheidung, Politikerstimmen und der Live-Dokumentation einer Taktik: Das Russische Haus verdrängt eine angemeldete Versammlung durch eine eigene Gegenveranstaltung.

Sanktionen und Betrieb

  • Rossotrudnitschestwo steht seit Juli 2022 auf der EU-Sanktionsliste: Einfrieren von Vermögenswerten, wirtschaftliches Bereitstellungsverbot
  • Sprachkurse, Restaurant, Konzerte und Theateraufführungen laufen weiter
  • Verdacht auf Dutzende Mietwohnungen im Komplex, die Klingelschilder zeigen nur Nummern
  • Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt wegen möglicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz
  • Der Berliner Datenschutzbeauftragte prüft die Straßenüberwachung

Geld und Verträge

  • Deutschland trägt die Grundsteuer, Haushaltsansatz rund 70.000 Euro jährlich (siehe Anmerkung im Tab „Zusammenfassung“)
  • 2023 verweigerte das Servicezentrum Finanzsanktionen der Bundesbank Zahlungen wegen Sanktionsverdachts
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 24. Juni 2025: Die Bundesbank handelte korrekt
  • Wie der Strom seitdem bezahlt wird, beantwortet das Russische Haus nicht

Protest und Polizei

  • 9. Dezember 2025: Das Haus meldet eine eigene Veranstaltung an, Lindemeiers Demonstration wird untersagt
  • Über 100 Anzeigen aus dem Russischen Haus, drei Strafbefehle
  • Ein Gespräch mit Unterstützern wurde als unangemeldete Versammlung eingestuft
  • Direktor Iswolski spricht mit großer Wertschätzung von der Berliner Polizei

Politik

  • Robin Wagener (Grüne) und Roderich Kiesewetter (CDU) fordern die Schließung des Hauses
  • Das Auswärtige Amt sieht keine Handhabe und verweist auf die völkerrechtliche Lage
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Ein Jahr nach der rechtswidrigen Festnahme begleiten Sebastian Herrmann und Georg Ismar Henry Lindemeier an einem Tag, den er selbst „Großkampftag“ nennt: den 9. Dezember 2025. Die Reportage ist der bislang aufwendigste Text zum Thema und der einzige, der eine Taktik des Hauses in Echtzeit dokumentiert.

Der Vorgang: Für diesen Tag hatten die Betreiber des Russischen Hauses eine eigene Veranstaltung angemeldet. Lindemeier erfuhr davon in der Nacht zuvor. Die Polizei teilte ihm mit, seine Demonstration dürfe an diesem Tag nicht stattfinden. Etwa zwanzig Polizisten standen vor dem Eingang, seinetwegen. Sein Fazit am Abend, das die SZ zitiert, ist von knapper Bitterkeit: „Die Russen haben gewonnen“.

Die SZ trägt dazu den institutionellen Rahmen zusammen: 29.000 Quadratmeter, eröffnet 1984, eines der größten russischen Kulturinstitute weltweit, betrieben von der seit Juli 2022 sanktionierten Behörde Rossotrudnitschestwo. Kommerzielle Veranstaltungen dürften dort eigentlich nicht stattfinden. Der Text nennt die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft wegen möglicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie die Prüfung der Kameraüberwachung durch den Berliner Datenschutzbeauftragten.

Juristisch am gewichtigsten ist die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 2025. Das Servicezentrum Finanzsanktionen der Bundesbank hatte sich 2023 geweigert, Rechnungen für das Russische Haus zu begleichen, weil die Höhe der Stromkosten auf einen wirtschaftlichen Betrieb und damit auf einen Sanktionsverstoß hindeutete. Das Russische Haus klagte und verlor. Wie der Strom seitdem bezahlt wird, lässt das Haus unbeantwortet.

Politisch dokumentiert die Reportage, dass die Forderung nach einer Schließung parteienübergreifend erhoben wird, von Robin Wagener für die Grünen ebenso wie von Roderich Kiesewetter für die CDU. Das Auswärtige Amt bleibt bei seiner Position, es gebe keine Handhabe.

Anmerkung der Redaktion zur Vertragslage Die SZ referiert an dieser Stelle die Darstellung des Auswärtigen Amts, wonach eine einseitige Kündigung erst nach 99 Jahren möglich sei, und ordnet die Grundsteuer dem Abkommen von 2011 zu. Beides trifft in dieser Form nicht zu, und der Fehler findet sich nicht nur hier, sondern in nahezu der gesamten Berichterstattung. Tatsächlich regelt das Immobilienabkommen vom 15. Mai 2013 die Eigentums- und Steuerfragen, dort steht auch die 99-Jahre-Regelung. Das Tätigkeitsabkommen vom 4. Februar 2011, das regelt, was in dem Haus stattfinden darf, läuft dagegen in Fünfjahresperioden und ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der jeweiligen Periode kündbar. Die beiden Verträge werden in der öffentlichen Debatte regelmäßig vermischt, was die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung kleiner erscheinen lässt, als sie sind. Zur Vertragsanalyse →