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Pressemappe · Russisches Haus Berlin Europa-Dossier · Rumänien Recherchestand 18.07.2026
Flagge Rumäniens
Länderakte Rumänien

Erst eröffnet, dann zum Propagandainstrument erklärt

2013 vereinbart, 2015 eröffnet, 2023 ausgesetzt: Rumänien erklärte das Russische Zentrum für Wissenschaft und Kultur in Bukarest zu einem Instrument von Propaganda, Desinformation und Rechtfertigung russischer Kriegsverbrechen. Der Fall zeigt zugleich, warum „geschlossen“ und „rechtlich vollständig abgewickelt“ nicht dasselbe sind.

Betrieb ausgesetzt Formaler Reststatus ungeklärt

Kurzbefund

Zentrum Russisches Zentrum für Wissenschaft und Kultur in Bukarest
Träger Rossotrudnitschestwo; das Zentrum fungierte als dessen Repräsentanz in Rumänien
Ort Bulevardul Lascăr Catargiu 50, Bukarest
Abkommen Unterzeichnet am 9. Juli 2013
Genehmigung Regierungsbeschluss Nr. 834 vom 25. Oktober 2013; veröffentlicht am 5. November 2013
Eröffnung 15. Mai 2015
Maßnahme Aussetzung der Tätigkeit; administrative Umsetzung spätestens bis 20. August 2023
Status Juli 2026 Öffentliche Tätigkeit ausgesetzt. Bukarest wird auf der aktuellen Rossotrudnitschestwo-Karte nicht mehr als Standort markiert. Im rumänischen Verzeichnis des diplomatischen Korps vom 29. Juni 2026 steht das Zentrum jedoch weiterhin mit Adresse und Kontaktdaten.
Begründung Desinformation, Geschichtsverfälschung, hybride Einflussnahme und Rechtfertigung russischer Kriegsverbrechen

Der entscheidende Unterschied

Rumänien hat die Tätigkeit des Zentrums ausgesetzt. Ein öffentlich auffindbarer Akt, mit dem das bilaterale Abkommen vollständig gekündigt oder der institutionelle Status restlos beseitigt wurde, ließ sich bislang nicht finden. Dass das Zentrum noch 2026 im diplomatischen Verzeichnis erscheint, beweist keine Wiederaufnahme des Betriebs – zeigt aber, dass operative Stilllegung und formale Abwicklung auseinanderfallen können.

Chronologie

9. Juli 2013
Rumänien und Russland unterzeichnen in Moskau ein gegenseitiges Abkommen über die Eröffnung und Arbeitsbedingungen des Rumänischen Kulturinstituts in Moskau und des Russischen Zentrums für Wissenschaft und Kultur in Bukarest.
25. Oktober / 5. November 2013
Die rumänische Regierung genehmigt das Abkommen mit Regierungsbeschluss Nr. 834. Der Beschluss wird am 5. November 2013 im rumänischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt an diesem Tag in Kraft.
15. Mai 2015
Das Zentrum wird in Bukarest offiziell eröffnet – nach der russischen Annexion der Krim und während des bereits laufenden Krieges im Donbas. An der Eröffnung nimmt die damalige Rossotrudnitschestwo-Leiterin Ljubow Glebowa teil.
21. Februar 2023
Das rumänische Außenministerium bestellt den russischen Botschafter Valeri Kusmin ein und informiert ihn über die Entscheidung, die Tätigkeit des Zentrums auszusetzen. Die Regierung wirft der Einrichtung bewusste Realitäts- und Geschichtsverzerrung, Desinformation und die Rechtfertigung russischer Kriegsverbrechen vor.
Spätestens 20. August 2023
Bis zu diesem Datum sollten die mit der Aussetzung verbundenen administrativen Verfahren abgeschlossen sein. Das Zentrum selbst kündigte im Februar 2023 an, bereits geplante Kurse und Veranstaltungen noch bis zum Sommer zu erfüllen.
29. Juni 2026
Das aktuelle Verzeichnis des in Rumänien akkreditierten diplomatischen Korps führt das Russische Zentrum weiterhin mit seiner Bukarester Adresse und Kontaktdaten. Das wirft die Frage auf, welche formalen oder protokollarischen Strukturen nach der operativen Aussetzung fortbestehen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage war das bilaterale Regierungsabkommen vom 9. Juli 2013. Es schuf zwei spiegelbildlich angelegte Einrichtungen: das Rumänische Kulturinstitut in Moskau und das Russische Zentrum für Wissenschaft und Kultur in Bukarest. Rumänien genehmigte das Abkommen durch den Regierungsbeschluss Nr. 834 vom 25. Oktober 2013.

Das Zentrum war damit keine private Kulturinitiative, sondern Teil einer förmlich zwischen beiden Regierungen vereinbarten Struktur. Seine Einbindung in Rossotrudnitschestwo wird zusätzlich durch die Teilnahme der damaligen Behördenleiterin an der Eröffnung und durch die spätere offizielle russische Reaktion bestätigt.

In den geprüften öffentlich zugänglichen Quellen wurde bislang kein eigener Rechtsakt gefunden, der das Abkommen förmlich aufhebt. Dokumentiert ist die Aussetzung der Tätigkeit. Ob dies rechtlich über eine Vertragsklausel, eine einseitige Suspendierung der Anwendung oder eine andere administrative Konstruktion umgesetzt wurde, bleibt zu klären.

Maßnahmen seit 2022

Rumänien ließ das Zentrum nach Beginn der russischen Vollinvasion zunächst ungefähr ein Jahr weiterarbeiten. Erst am 21. Februar 2023 entschied die Regierung, seine Tätigkeit auszusetzen und den russischen Botschafter hierzu ins Außenministerium einzubestellen.

Die Begründung richtete sich ausdrücklich gegen das konkrete Verhalten der Einrichtung: wiederholte bewusste Verzerrung von Realität und historischer Wahrheit, propagandistische Begleitung des Angriffskrieges, Desinformation durch Verkürzung und vorsätzliche Manipulation sowie die Rechtfertigung russischer Kriegsverbrechen. Das Außenministerium ordnete diese Praktiken in den Zusammenhang russischer hybrider Angriffe ein.

Regierungsbegründung im Original

Rumänisches Außenministerium · 21. Februar 2023
„Centrul s-a îndepărtat iremediabil de obiectivele firești de consolidare a legăturilor culturale și s-a transformat, în mod regretabil, într-un instrument de propagandă, dezinformare și disculpare a crimelor de război ale Federației Ruse din Ucraina.“
Deutsche Übersetzung:
„Das Zentrum hat sich unwiderruflich von den natürlichen Zielen der Stärkung kultureller Beziehungen entfernt und sich bedauerlicherweise in ein Instrument der Propaganda, Desinformation und Rechtfertigung der Kriegsverbrechen der Russischen Föderation in der Ukraine verwandelt.“

Zusätzlich warf das Ministerium dem Zentrum vor, sich wiederholt und bewusst an der verzerrten Darstellung der Realität und der historischen Wahrheit in der rumänischen Öffentlichkeit beteiligt zu haben. Die russische Seite betreibe hybride Angriffe und Desinformation durch Verkürzung und vorsätzliche Manipulation der Wirklichkeit.

Einordnung

Von politischem Entgegenkommen zur öffentlichen Abrechnung

Die Entwicklung ist bemerkenswert: Rumänien vereinbarte das Zentrum 2013, eröffnete es 2015 trotz der bereits annektierten Krim und stufte es 2023 schließlich als Propaganda- und Desinformationsinstrument ein. Entscheidend war offenbar nicht allein die Existenz der Einrichtung, sondern die Eskalation ihres eigenen Auftretens nach Beginn der Vollinvasion.

Für den deutschen Vergleich ist vor allem eines wichtig: Das bilaterale Abkommen verhinderte keine staatliche Maßnahme. Rumänien kündigte nicht zwingend sofort die gesamte Vertragsarchitektur, setzte aber die Tätigkeit des Zentrums aus und setzte dafür eine administrative Frist. Ein Vertrag war damit kein Freibrief für unbegrenzten Weiterbetrieb.

Der rumänische Fall ist zugleich eine Warnung vor zu einfachen Kategorien. Politisch wurde das Zentrum stillgelegt. Dass es 2026 noch im diplomatischen Verzeichnis erscheint, zeigt jedoch, dass eine öffentlich erklärte Aussetzung nicht automatisch alle rechtlichen, protokollarischen und organisatorischen Spuren beseitigt.

Quellen

  1. Rumänisches Rechtsportal – Regierungsbeschluss Nr. 834 vom 25. Oktober 2013 Genehmigung des bilateralen Abkommens; veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 678 vom 5. November 2013.
    https://legislatie.just.ro/Public/FormaPrintabila/00000G2E1OZFIO9Q15S374NS7ARU4M74
  2. Rumänisches Außenministerium – Mitteilung vom 21. Februar 2023 Entscheidung über die Aussetzung, Frist und offizielle Regierungsbegründung.
    https://mae.ro/node/61159
  3. AGERPRES – englische Fassung der Mitteilung Angaben zu Einbestellung, Aussetzung, Adresse, Eröffnung und Begründung.
    https://agerpres.ro/english/2023/02/21/mae-authorities-suspend-activity-of-russian-center-of-culture-and-science-in-romania--1063703
  4. BURSA – Bericht über die Eröffnung vom 16. Mai 2015 Teilnahme der damaligen Rossotrudnitschestwo-Leiterin Ljubow Glebowa.
    https://www.bursa.ro/centrul-rus-de-536tiin539a-537i-cultura-s-a-deschis-in-capitala-04639620
  5. Russisches Außenministerium / Botschaft – Reaktion vom 22. Februar 2023 Russische Zurückweisung der Entscheidung und Bezug auf Rossotrudnitschestwo.
    https://romania.mid.ru/ro/press-centre/arkhiv_novostey/declara_ia_purt_torului_de_cuv_nt_al_mae_maria_zaharova_cu_privire_la_activit_ile_centrului_rus_de_t/
  6. Rumänisches Außenministerium – Verzeichnis des diplomatischen Korps, 29. Juni 2026 Das Zentrum wird weiterhin mit Adresse und Kontaktdaten aufgeführt.
    https://www.mae.ro/sites/default/files/file/2026_files/pdf/lista_corpului_diplomatic_%2829_iunie_2026%29.pdf
  7. Rossotrudnitschestwo – aktuelle Standortkarte Bukarest wird dort nicht mehr als Standort markiert.
    https://rs.gov.ru/kontakty/predstavitelstva-za-rubezhom/represents-with-map/

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