Mit der Kündigung des Tätigkeitsabkommens von 2011 hat Deutschland den entscheidenden politischen Schritt vollzogen. Damit endet aber weder sofort jede rechtliche Bindung rund um das Berliner Gebäude noch verschwindet Russlands Kultur- und Einflussinfrastruktur aus Europa. Die Länderakten fragen deshalb nicht mehr, was andere Staaten Deutschland vormachen. Sie zeigen, wo offizielle Russische Häuser weiterarbeiten, wo Staaten sie eingeschränkt oder geschlossen haben – und wo Funktionen über Botschaften, Vereine, Schulen, Partnerorganisationen oder Standorte im Nachbarland fortbestehen.
Alle 26 EU-Staaten mit einer eigenen Länderakte und die Republik Moldau sind erfasst; Deutschland ist als Gegenstand des Dossiers nicht als Länderakte geführt. Bei einzelnen Staaten sind Vertrags- und Registerdetails ausdrücklich als offen gekennzeichnet. Die wichtigsten Befunde sind bereits in der geschlossenen Ansicht sichtbar. Auf ein Land klicken, um den Kurzbefund zu öffnen; die verlinkten Länderakten enthalten Chronologie, Rechtsgrundlage, Regierungszitate und vollständige Quellen.
Das Russische Haus in Brüssel ordnet sich nach eigener Darstellung seit Mitte der 1990er Jahre der russischen Botschaft zu. Eine belgische Statusurkunde, ein besonderer Zentrumvertrag und ein hausbezogener Sanktionsvollzug sind öffentlich nicht belegt.
Belgien wies am 29. März 2022 21 russische Botschafts- und Konsulatsangehörige aus und setzt die EU-Sanktionen um. Beide Maßnahmen sind belegt – keine ist dem Haus zugeordnet. Im April 2026 fanden dort weiterhin Veranstaltungen statt.
Das Russische Kultur- und Informationszentrum in Sofia arbeitet weiter. Bulgarien erkannte 2024 die mögliche sanktionsrechtliche Erfassung ausdrücklich an, vollzog entsprechende Maßnahmen aber nicht. 2026 stellte die Steuerbehörde steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit ohne entsprechende Steuererklärungen und Steuerzahlungen fest.
Eine Recherche von Sega dokumentierte außerdem zahlreiche Besuche städtischer Schulen und Kindergärten im Zentrum nach dem 24. Februar 2022. Im Untergeschoss befindet sich zudem der von einem Drittanbieter betriebene Kampfflugzeug-Simulator „Fotonika“, mit Angeboten ausdrücklich ab sechs Jahren.
In Kopenhagen bestand ein offizielles Russisches Zentrum für Wissenschaft und Kultur. Dänemark schloss es nicht durch einen eigenen kulturpolitischen Akt, sondern begrenzte im September 2023 die gesamte russische Mission auf fünf Diplomaten sowie 20 Verwaltungs- und technische Beschäftigte. Danach endete der reguläre Betrieb.
Seit 2024 fehlt das Zentrum in der dänischen Diplomatenliste. Russische Botschaftskanäle berichteten ab Mai 2025 dennoch wieder über einzelne Veranstaltungen an einem Ort, den sie weiterhin als Russisches Haus oder RCSC bezeichneten. Das belegt eine punktuelle Nutzung, aber keine Wiederaufnahme des früheren regulären Rossotrudnitschestwo-Betriebs.
Für Estland ließ sich kein offizielles Rossotrudnitschestwo-Zentrum verifizieren. Die Tallinner Diplomatenliste vom Juni 2026 führt die Botschaft, aber kein Wissenschafts- und Kulturzentrum.
Abzugrenzen sind drei Strukturen: das kommunale Vene Kultuurikeskus der Stadt Tallinn, ein Russkiy-Mir-Zentrum an einer privaten Sprachschule und die Botschaft. Ihre Zusammenführung 2025 war eine städtische Organisationsentscheidung.
Finnland setzte die EU-Sanktionen gegen Rossotrudnitschestwo um und fror Konten ein. Grundstück und Gebäude des Russischen Hauses wurden im Zusammenhang mit ukrainischen Entschädigungsansprüchen im Naftogaz-Verfahren beschlagnahmt beziehungsweise juristisch arrestiert.
Die Vollstreckung wurde angeordnet, ist wegen russischer Rechtsmittel aber noch nicht endgültig abgeschlossen. Zugleich blieb die Institution organisatorisch und digital aktiv. Auch das mit sechs Monaten Frist kündbare Kulturabkommen wurde nicht beendet.
Das Regierungsabkommen von 1992 errichtet reziprok ein französisches Zentrum in Moskau und ein russisches in Paris und ordnet letzteres der Botschaft zu. Frankreich setzte 2022 die staatliche Kultur-, Hochschul- und Wissenschaftskooperation aus.
Das Abkommen wurde nach den geprüften amtlichen Fundstellen nicht gekündigt, die Maison russe nicht geschlossen; im Juli 2026 war sie geöffnet. Eine Kontensperre Ende 2024 wurde ausschließlich in russischer Berichterstattung behauptet und ist amtlich nicht bestätigt.
Das 2001 unterzeichnete und 2005 ratifizierte Abkommen gibt beiden Zentren Rechtsfähigkeit und unterstellt sie dem Recht des Gaststaats. Das internationale Inkrafttreten blieb offen, weil die nach Artikel 16 maßgebliche letzte Notifikation nicht gefunden wurde.
Das Kulturministerium setzte ab Februar 2022 die Kooperation mit russischen Kulturorganisationen aus. Nach Berichten über ihre Antwort im Parlament betonte die Ministerin, die Aussetzung sei keine Annullierung. Im Juli 2026 fanden im Haus staatliche Sprachprüfungen statt.
Ein offizielles Rossotrudnitschestwo-Büro oder formales Russkiy-Mir-Zentrum ließ sich für Irland nicht nachweisen. Belegt ist, dass das Trinity College 2010 fortgeschrittene Verhandlungen über Irlands erstes Russisches Kulturzentrum ankündigte – ein Abschluss ist es nicht.
Sichtbar sind private Kulturorganisationen und ein botschaftsnahes Landsleutenetzwerk. Das 2026 in Stiftungsberichten auftauchende Zentrum „Matrёshka“ ist Aktivitätsevidenz, im formalen Zentrenkatalog aber nicht als Vertretung ausgewiesen.
Das Russische Haus in Rom ist eine offizielle Rossotrudnitschestwo-Einrichtung und arbeitet seit November 2011 in einem historischen Palazzo. Die Einordnung des Gebäudes als Privateigentum beruht auf der Eigendarstellung und wurde nicht unabhängig verifiziert.
Rechtlich bleiben zwei Inkrafttretensfragen offen: für das allgemeine Abkommen von 1998 fehlt die letzte Notifikation, für das spezifische Zentrumsabkommen ein italienischer Ratifikations- oder Inkrafttretensnachweis.
Das allgemeine Kulturabkommen zwischen Kroatien und Russland errichtete kein Zentrum. Ein 2013 vorgesehenes Sonderabkommen über Informations- und Kulturzentren wurde 2015 ausdrücklich als nicht umgesetzt geführt.
Trotzdem ist spätestens 2018 eine Rossotrudnitschestwo-Vertretung und spätestens 2021 die öffentliche Marke „Russisches Haus Zagreb“ nachweisbar. Nach der drastischen Verkleinerung der russischen Botschaft 2022 ist keine reguläre Tätigkeit mehr öffentlich belegt. Spätere Quellen sprechen von Suspendierung; einen kroatischen Schließungsakt fanden wir nicht.
Das Moskauer Haus in Riga war nach Angaben des Staatssicherheitsdienstes die Repräsentanz eines staatlich-städtischen Moskauer Unternehmens, dessen alleiniger Anteilseigner die Moskauer Immobilienbehörde war – keine Rossotrudnitschestwo-Vertretung.
Seit 2022 durchlief es vier zu trennende Stadien: eingefrorene wirtschaftliche Ressource, Gegenstand eines Strafverfahrens, durch Spezialgesetz lastenfrei auf den Staat übertragen, zum Verkauf gestellt. Ende September 2025 war noch kein Käufer gefunden.
Das Moskauer Haus in Vilnius wurde nie regulär eröffnet. Es darf deshalb weder als nach Februar 2022 geschlossenes Russisches Haus noch als früherer Rossotrudnitschestwo-Betrieb beschrieben werden. Die Baugenehmigung wurde 2017 endgültig unwirksam.
Der Abriss ist rechtskräftig angeordnet, aber nicht vollzogen: Ein Gericht stoppte im Juli 2026 die geplante Übertragung an die Stadt; am 1. August 2026 fehlten Unterschriften und gerichtliche Bestätigung einer privat finanzierten Vereinbarung.
Zwei Rechtsakte stützen das Zentrum: das 1996 gebilligte allgemeine Abkommen von 1993 mit ausdrücklicher Kündigungsregel und ein spezielles Abkommen vom 16. März 2010 über Status und Funktionsweise, das nach dem Jahresbericht des Außenministeriums sofort in Kraft trat.
Luxemburg vollzieht die Sanktionen robust und wies 2022 einen Diplomaten aus; weder die Ausweisung noch die veröffentlichten Einfrierungszahlen sind dem Haus zugeordnet. Im April 2026 fanden dort mehrere Veranstaltungen statt.
Das Zentrum in Valletta besteht seit 1990. Die Rechtsspur reicht bis zu einem Notenwechsel von 1987 zurück, ist aber überwiegend durch russische Regierungsbeschlüsse über Entwürfe dokumentiert; unterzeichnete Endtexte und Inkrafttreten wurden nicht gefunden.
Ab dem 3. März 2022 schloss das Zentrum nach Drohungen und polizeilicher Intervention vorübergehend selbst. Ein Beleg für eine staatliche Schließungsanordnung existiert nicht. Veranstaltungen 2024 bis 2026 belegen den wiederaufgenommenen Präsenzbetrieb.
Ein heutiges offizielles Russisches Haus existiert in den Niederlanden nicht. Eine Rossotrudnitschestwo-Landesvertretung ist jedoch für 2013 und 2014 belegt. Sie besaß offenbar kein eigenes öffentliches Zentrumgebäude und war spätestens 2017 verschwunden – lange vor dem russischen Großangriff.
Funktionen blieben dezentral erhalten: über die russische Botschaft, den Landsleuterat KCOPC/KSORS, Schulen, Kulturvereine, Honorarkonsulate, die Universität Groningen und das Russische Haus in Brüssel. Kooperationen örtlicher Vereine mit Rossotrudnitschestwo beweisen dabei nicht automatisch Finanzierung, Trägerschaft oder Weisungsabhängigkeit.
Artikel 15 des Kulturabkommens von 1998 nennt das Wiener Zentrum ausdrücklich als Kulturzentrum bei der russischen Botschaft. Das Außenministerium ordnete es 2023 als notifizierten Botschaftsteil ein und wandte das Wiener Übereinkommen an.
Seit Februar 2022 sind alle bilateralen staatlichen Kulturaktivitäten suspendiert – eine Kooperationssuspendierung, keine Schließung. Das Institut war bis Sommer 2026 mit Veranstaltungen und Unterricht tätig.
In Warschau bestand ein offizielles Russisches Zentrum. Polen erkannte dessen Propaganda- und Desinformationsfunktion, verzichtete aber auf eine staatliche Schließung – auch aus Sorge um das Polnische Institut in Moskau und wegen des Gegenseitigkeitsprinzips.
Im Februar 2026 setzte Rossotrudnitschestwo den Präsenzbetrieb selbst aus und verlagerte Aufgaben nach Budapest. Digitale Kanäle blieben aktiv. Ein belegter Kausalzusammenhang zwischen einer polnischen Maßnahme und dem russischen Rückzug wurde nicht gefunden; das Abkommen wurde nicht gekündigt.
Die offizielle Rossotrudnitschestwo-Seite nennt für Portugal keinen als eigene juristische Person ausgewiesenen Hausbetrieb, sondern einen Vertreter im Bestand der russischen Botschaft – führt aber eine eigene Lissabonner Kontaktadresse und nutzt die Marke „Russisches Haus“.
Portugal wies am 5. April 2022 zehn Missionsmitarbeiter aus. Eine Betroffenheit des Vertreters ist denkbar, ohne Namensliste aber Spekulation. Ob am Kontaktbüro regelmäßiger Publikumsbetrieb besteht, blieb offen.
In Bukarest bestand ein offiziell eröffnetes Russisches Zentrum für Wissenschaft und Kultur auf Grundlage eines 2013 geschlossenen Regierungsabkommens. Am 21. Februar 2023 teilte das rumänische Außenministerium dem russischen Botschafter mit, dass die Tätigkeit des Zentrums ausgesetzt werde. Der Betrieb musste spätestens am 20. August 2023 enden.
Die Regierung begründete den Schritt ausdrücklich mit Propaganda, Desinformation, der verzerrten Darstellung historischer Tatsachen und der Rechtfertigung russischer Kriegsverbrechen. Bukarest fehlt auf der aktuellen Rossotrudnitschestwo-Karte; wegen fortbestehender Einträge ist der formale Reststatus dennoch nicht in allen Einzelheiten geklärt.
Die Stockholmer Diplomatenliste vom Februar 2026 nennt Botschaft, Konsularabteilung und Handelsvertretung, aber kein russisches Kulturzentrum. Weil sie Kulturinstitute anderer Staaten ausdrücklich führt, stärkt das den Negativbefund – ohne Nichtexistenz zu beweisen.
Belegt ist nur ein historisches „Kabinett für russische Sprache und Literatur“ in Göteborg, eröffnet mit Stadtteilverwaltung und Generalkonsulat. Das Eröffnungsjahr ließ sich nicht verifizieren; ein heutiger Betrieb ebenso wenig.
In Bratislava besteht eine offizielle Rossotrudnitschestwo-Vertretung. Das staatliche Transparenzportal führt sie mit Namen und Adresse, nennt aber keine Rechtsform; ein unterzeichnetes Zentrumsabkommen wurde nicht gefunden – nur ein russischer Entwurf von 1996.
Das Kulturministerium untersagte im März 2022 seinen eigenen Organisationen die Zusammenarbeit und hob dies im Januar 2024 wieder auf. Präsenzveranstaltungen 2025 und 2026 belegen laufenden Betrieb.
Slowenien leitete am 22. März 2022 die Kündigung des Abkommens von 2011 ein; nach Auskunft des Außenministeriums ging die Note am 1. April zu. Das Zentrum in Ljubljana schloss am 8. April 2022, eine Woche vor Ablauf der Frist.
Die Note selbst, eine russische Antwort und eine amtliche Bekanntmachung des Beendigungsdatums wurden nicht gefunden. Bei rein ordentlicher Anwendung von Artikel 17 wäre das nächste Periodenende der 19. September 2026.
Das Abkommen von 2001 regelt reziprok das Instituto Cervantes in Moskau und das Zentrum in Madrid. Es verleiht die Rechte juristischer Personen, unterstellt die Zentren dem Recht des Gaststaats und schließt die diplomatische Unverletzlichkeit der Räume ausdrücklich aus.
Spanien wies im April 2022 rund 25 russische Diplomaten und Botschaftsmitarbeiter aus; eine Zuordnung zum Haus wurde nicht gefunden. Das Haus blieb aktiv, ein datierter Präsenztermin für 2026 ließ sich jedoch nicht belegen.
Tschechien behandelte Gebäude und wirtschaftliche Nutzung des Russischen Hauses als Sanktionsfall. Einnahmen und Verwertung wurden erheblich blockiert. Das bedeutete jedoch keine politische Schließung des Zentrums.
Veranstaltungen, Sprachkurse, Bibliothek und Onlineangebote liefen weiter. Auch das allgemeine Kulturabkommen blieb bestehen, obwohl es kündbar ist. Die Rechtsgrundlage erklärt den heutigen Zwischenzustand – sie zwang die Regierung nicht dazu, ihn aufrechtzuerhalten.
Das Budapester Haus ist eine in die russische Botschaftsstruktur eingebettete Einrichtung, keine bloße Partnerorganisation. Das Abkommen von 1993 erkennt die Zentren an, verweist ihre Unterstützung aber auf ein gesondertes Abkommen, dessen Text nicht gefunden wurde.
Eine ungarische Schließung, eine Aussetzung des Kulturabkommens oder ein zentrumsspezifischer Vermögensvollzug wurde nicht gefunden. Eine Denkmaldatenbank bezeichnet das Gebäude als russisches Staatseigentum – ohne Grundbuchbeleg bleibt das eine Sekundärangabe.
Das Zentrum in Nikosia besteht seit 1978 und ist eine offizielle Rossotrudnitschestwo-Vertretung. Nach dem Brand von 2023 – für Brandstiftung fand die Polizei keine Belege – ist es 2024 und erneut 2026 mit Veranstaltungen nachweisbar.
Ein Protokoll von 2000 bezeichnet das Kulturabkommen von 1972 als fortgeltend; das für sein Inkrafttreten erforderliche Notifikationsdatum wurde nicht gefunden. Ein gesondertes Statusabkommen zum Zentrum ließ sich nicht verifizieren.
Das Russische Haus in Chișinău beruhte auf einem 1998 geschlossenen Kulturzentren-Abkommen. Artikel 17 sah automatische Fünfjahresverlängerungen vor, sofern keine Seite mindestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich widersprach. Nach erneuten russischen Drohnenverletzungen des moldauischen Luftraums leitete die Regierung 2025 die Kündigung ein; Russland wurde am 3. Dezember 2025 fristgerecht informiert.
Das Abkommen endete am 4. Juli 2026, und das offizielle Russische Haus stellte am selben Tag seinen Betrieb ein. Rossotrudnitschestwo behielt jedoch einen Vertreter innerhalb der russischen Botschaft; insbesondere Bildungsquoten und weitere sogenannte humanitäre Programme sollen dort fortgeführt werden.
Rossotrudnitschestwo veröffentlicht auf seiner Website eine Karte seiner Russischen Häuser und Auslandsvertretungen. Sie zeigt, wie die Behörde ihre Präsenz in Europa selbst darstellt – und bildet den Ausgangspunkt für unseren Abgleich mit den tatsächlich nachweisbaren Strukturen.

Die roten Punkte sollen jene Städte markieren, in denen Rossotrudnitschestwo nach eigener Darstellung ein Russisches Haus oder eine Auslandsvertretung unterhält. Ein vollständiges und durchgehend verlässliches Verzeichnis ist die Karte jedoch nicht.
Schon der Abgleich mit den übrigen Angaben der Behörde zeigt Unstimmigkeiten: Auf der Karte fehlt beispielsweise ein roter Punkt für Warschau, obwohl Rossotrudnitschestwo weiterhin eine eigene Website mit Adresse, Kontaktdaten und Tätigkeitsbereichen für das Russische Haus in Warschau unterhält.
Auch aus einem fehlenden Punkt lässt sich deshalb nicht automatisch schließen, dass in einem Land keine russische Struktur existiert. Ein Zentrum kann geschlossen worden sein, eine frühere Vertretung kann verschwunden sein – oder Russland arbeitet über eine Botschaft, Vereine, Schulen, Partnerorganisationen oder ein Russisches Haus im Nachbarland weiter. Umgekehrt sagt ein vorhandener Punkt noch wenig über Rechtsform, Größe, diplomatischen Status oder tatsächliche Aktivität des jeweiligen Standorts aus.
Deshalb prüfen die Länderakten nicht nur die heutige Standortliste. Unterschieden werden offizielle Russische Häuser, Rossotrudnitschestwo-Vertretungen, Botschaftsstrukturen, Russkiy-Mir-Zentren, „Landsleute“-Netzwerke und örtliche Partnerorganisationen.
Die Europäische Union setzte Rossotrudnitschestwo am 21. Juli 2022 auf die Sanktionsliste. Daraus folgte jedoch kein automatischer europaweiter Schließungsbefehl. Ob ein Zentrum weiterarbeiten konnte, hing zusätzlich von Eigentum, diplomatischem Status, bilateralen Verträgen und den Maßnahmen des jeweiligen Staates ab.
Die Statusangaben auf dieser Seite beschreiben deshalb den nachweisbaren Zustand – nicht das Etikett, das Russland einer Einrichtung gibt.
Deutschland gehört seit September 2026 selbst zu den Staaten, die den vertraglichen Rahmen eines Russischen Hauses tatsächlich gekündigt haben. Anders als in Moldau ist die Schließung in Berlin jedoch noch nicht vollständig vollzogen; das Tätigkeitsabkommen läuft bis Juni 2027, das Unterbringungsabkommen von 2013 bleibt gesondert bestehen. Der europäische Vergleich verliert dadurch nicht an Bedeutung – seine Frage verschiebt sich.
Moldau zeigt den vollständig vollzogenen Fall: Kündigung, Vertragsende und Schließung. Deutschland zeigt nun den Übergang. Andere Staaten zeigen weitere Modelle – Sanktionen, Suspendierung, diplomatische Verkleinerung, physische Schließung oder fortgesetzten Betrieb. Zugleich bleibt überall dieselbe zweite Frage: Was geschieht mit Funktionen, Personal und Netzwerken, wenn das sichtbare Haus verschwindet?
Die Länderakten werden bei neuen Befunden aktualisiert. Besonders relevant sind nun Fälle, in denen offizielle Häuser fortbestehen oder Funktionen in Botschaften, Vereine, Schulen und Partnerstrukturen ausweichen. Offene Belegfragen – etwa zu Inkrafttreten, Rechtsträgern, Eigentum, Konten und Akkreditierungen – bleiben ausdrücklich als offen gekennzeichnet.