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Recherche-Dossier · Russisches Haus BerlinEuropa-DossierAktualisiert 14.09.2026
Europäischer Vergleich

Deutschland steigt aus. Russlands Netz bleibt in Europa.

Mit der Kündigung des Tätigkeitsabkommens von 2011 hat Deutschland den entscheidenden politischen Schritt vollzogen. Damit endet aber weder sofort jede rechtliche Bindung rund um das Berliner Gebäude noch verschwindet Russlands Kultur- und Einflussinfrastruktur aus Europa. Die Länderakten fragen deshalb nicht mehr, was andere Staaten Deutschland vormachen. Sie zeigen, wo offizielle Russische Häuser weiterarbeiten, wo Staaten sie eingeschränkt oder geschlossen haben – und wo Funktionen über Botschaften, Vereine, Schulen, Partnerorganisationen oder Standorte im Nachbarland fortbestehen.

Die Länderakten im Kurzüberblick

Alle 26 EU-Staaten mit einer eigenen Länderakte und die Republik Moldau sind erfasst; Deutschland ist als Gegenstand des Dossiers nicht als Länderakte geführt. Bei einzelnen Staaten sind Vertrags- und Registerdetails ausdrücklich als offen gekennzeichnet. Die wichtigsten Befunde sind bereits in der geschlossenen Ansicht sichtbar. Auf ein Land klicken, um den Kurzbefund zu öffnen; die verlinkten Länderakten enthalten Chronologie, Rechtsgrundlage, Regierungszitate und vollständige Quellen.

Flagge BelgiensBelgienAktiver offizieller StandortRechtsstatus offenBelgien wies 21 russische Diplomaten aus – das Haus in Brüssel blieb geöffnet.

Das Russische Haus in Brüssel ordnet sich nach eigener Darstellung seit Mitte der 1990er Jahre der russischen Botschaft zu. Eine belgische Statusurkunde, ein besonderer Zentrumvertrag und ein hausbezogener Sanktionsvollzug sind öffentlich nicht belegt.

Belgien wies am 29. März 2022 21 russische Botschafts- und Konsulatsangehörige aus und setzt die EU-Sanktionen um. Beide Maßnahmen sind belegt – keine ist dem Haus zugeordnet. Im April 2026 fanden dort weiterhin Veranstaltungen statt.

Kernbefund: Ausweisung und Kulturbetrieb sind getrennte Hebel. Belgien zeigt operative Kontinuität des Hauses trotz weitreichender personenbezogener Diplomatenmaßnahmen.
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Flagge BulgariensBulgarienAktiver offizieller StandortSteuerverfahren anhängigSofia erkannte 2024 die mögliche sanktionsrechtliche Erfassung an; 2026 blieb eine Steuerrevision zunächst ohne Vollzug.

Das Russische Kultur- und Informationszentrum in Sofia arbeitet weiter. Bulgarien erkannte 2024 die mögliche sanktionsrechtliche Erfassung ausdrücklich an, vollzog entsprechende Maßnahmen aber nicht. 2026 stellte die Steuerbehörde steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit ohne entsprechende Steuererklärungen und Steuerzahlungen fest.

Eine Recherche von Sega dokumentierte außerdem zahlreiche Besuche städtischer Schulen und Kindergärten im Zentrum nach dem 24. Februar 2022. Im Untergeschoss befindet sich zudem der von einem Drittanbieter betriebene Kampfflugzeug-Simulator „Fotonika“, mit Angeboten ausdrücklich ab sechs Jahren.

Kernbefund: Bulgarien ist bislang kein Schließungsfall. Die Problemlage wurde politisch und steuerrechtlich erkannt, doch das offizielle Zentrum blieb in Betrieb.
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Flagge DänemarksDänemarkRegulärer Präsenzbetrieb beendetPunktuelle Nutzung dokumentiertEine Personalobergrenze legte den regulären Betrieb 2023 still; seit 2025 meldet die russische Botschaft einzelne Veranstaltungen.

In Kopenhagen bestand ein offizielles Russisches Zentrum für Wissenschaft und Kultur. Dänemark schloss es nicht durch einen eigenen kulturpolitischen Akt, sondern begrenzte im September 2023 die gesamte russische Mission auf fünf Diplomaten sowie 20 Verwaltungs- und technische Beschäftigte. Danach endete der reguläre Betrieb.

Seit 2024 fehlt das Zentrum in der dänischen Diplomatenliste. Russische Botschaftskanäle berichteten ab Mai 2025 dennoch wieder über einzelne Veranstaltungen an einem Ort, den sie weiterhin als Russisches Haus oder RCSC bezeichneten. Das belegt eine punktuelle Nutzung, aber keine Wiederaufnahme des früheren regulären Rossotrudnitschestwo-Betriebs.

Kernbefund: Dänemark legte den regulären Betrieb durch eine allgemeine diplomatische Personalmaßnahme praktisch still. Weil das kündbare Kulturabkommen bestehen blieb, ist der institutionelle Reststatus jedoch nicht vollständig geklärt.
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Flagge EstlandsEstlandKein offizielles Haus nachgewiesenPartnerstrukturen abgegrenztKein Rossotrudnitschestwo-Zentrum nachweisbar – dafür drei verwechselbare Strukturen.

Für Estland ließ sich kein offizielles Rossotrudnitschestwo-Zentrum verifizieren. Die Tallinner Diplomatenliste vom Juni 2026 führt die Botschaft, aber kein Wissenschafts- und Kulturzentrum.

Abzugrenzen sind drei Strukturen: das kommunale Vene Kultuurikeskus der Stadt Tallinn, ein Russkiy-Mir-Zentrum an einer privaten Sprachschule und die Botschaft. Ihre Zusammenführung 2025 war eine städtische Organisationsentscheidung.

Kernbefund: Eine Umbenennung oder Fusion einer kommunalen Einrichtung ist kein Ersatzbegriff für die Schließung eines Russischen Hauses. Erst der Rechtsträger, dann die Statusbehauptung.
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Flagge FinnlandsFinnlandFinanziell und vermögensrechtlich beschränktOrganisatorisch weiter aktivKonten wurden eingefroren, die Immobilie juristisch arrestiert – die Institution blieb bestehen.

Finnland setzte die EU-Sanktionen gegen Rossotrudnitschestwo um und fror Konten ein. Grundstück und Gebäude des Russischen Hauses wurden im Zusammenhang mit ukrainischen Entschädigungsansprüchen im Naftogaz-Verfahren beschlagnahmt beziehungsweise juristisch arrestiert.

Die Vollstreckung wurde angeordnet, ist wegen russischer Rechtsmittel aber noch nicht endgültig abgeschlossen. Zugleich blieb die Institution organisatorisch und digital aktiv. Auch das mit sechs Monaten Frist kündbare Kulturabkommen wurde nicht beendet.

Kernbefund: Helsinki zeigt, wie weit Sanktionen und Vollstreckungsmaßnahmen reichen können, ohne dass der Staat den zugrunde liegenden Vertrag kündigt oder die Institution politisch beendet.
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Flagge FrankreichsFrankreichAktiver offizieller StandortStaatliche Kooperation ausgesetztParis setzte die Kooperation aus, kündigte den Vertrag von 1992 aber nicht.

Das Regierungsabkommen von 1992 errichtet reziprok ein französisches Zentrum in Moskau und ein russisches in Paris und ordnet letzteres der Botschaft zu. Frankreich setzte 2022 die staatliche Kultur-, Hochschul- und Wissenschaftskooperation aus.

Das Abkommen wurde nach den geprüften amtlichen Fundstellen nicht gekündigt, die Maison russe nicht geschlossen; im Juli 2026 war sie geöffnet. Eine Kontensperre Ende 2024 wurde ausschließlich in russischer Berichterstattung behauptet und ist amtlich nicht bestätigt.

Kernbefund: Frankreich trennt vier Ebenen sauber: Programmkooperation, Finanzsanktionsvollzug, diplomatischer Personalstatus und Vertragskündigung. Ausgesetzt ist nicht gekündigt.
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Flagge GriechenlandsGriechenlandAktiver offizieller StandortKulturkooperation ausgesetztDie Kulturministerin stellte klar: Aussetzung, nicht Annullierung.

Das 2001 unterzeichnete und 2005 ratifizierte Abkommen gibt beiden Zentren Rechtsfähigkeit und unterstellt sie dem Recht des Gaststaats. Das internationale Inkrafttreten blieb offen, weil die nach Artikel 16 maßgebliche letzte Notifikation nicht gefunden wurde.

Das Kulturministerium setzte ab Februar 2022 die Kooperation mit russischen Kulturorganisationen aus. Nach Berichten über ihre Antwort im Parlament betonte die Ministerin, die Aussetzung sei keine Annullierung. Im Juli 2026 fanden im Haus staatliche Sprachprüfungen statt.

Kernbefund: Eine belegte Zwischenstufe: staatliche Kooperation suspendiert, ohne Schließung und ohne auffindbare Kündigung. Ratifikation und internationales Inkrafttreten sind zweierlei.
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Flagge IrlandsIrlandKein offizieller Standort nachgewiesenPartner- und Diasporanetz aktivVerhandlungen von 2010 führten nicht nachweisbar zu einem Zentrum.

Ein offizielles Rossotrudnitschestwo-Büro oder formales Russkiy-Mir-Zentrum ließ sich für Irland nicht nachweisen. Belegt ist, dass das Trinity College 2010 fortgeschrittene Verhandlungen über Irlands erstes Russisches Kulturzentrum ankündigte – ein Abschluss ist es nicht.

Sichtbar sind private Kulturorganisationen und ein botschaftsnahes Landsleutenetzwerk. Das 2026 in Stiftungsberichten auftauchende Zentrum „Matrёshka“ ist Aktivitätsevidenz, im formalen Zentrenkatalog aber nicht als Vertretung ausgewiesen.

Kernbefund: Irland ist ein Netzwerk- statt Standortfall. Aktivitätsevidenz begründet keinen Vertretungsstatus – und das Fehlen einer Immobilie macht ein Netzwerk nicht politisch irrelevant.
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Flagge ItaliensItalienAktiver offizieller StandortVertragsgeltung offenDas Haus in Rom arbeitet seit 2011 – die Vertragsgeltung ist ungeklärt.

Das Russische Haus in Rom ist eine offizielle Rossotrudnitschestwo-Einrichtung und arbeitet seit November 2011 in einem historischen Palazzo. Die Einordnung des Gebäudes als Privateigentum beruht auf der Eigendarstellung und wurde nicht unabhängig verifiziert.

Rechtlich bleiben zwei Inkrafttretensfragen offen: für das allgemeine Abkommen von 1998 fehlt die letzte Notifikation, für das spezifische Zentrumsabkommen ein italienischer Ratifikations- oder Inkrafttretensnachweis.

Kernbefund: Tatsächlicher Betrieb beweist nicht den rechtlichen Bestand eines Vertrags. Eigentum am Gebäude und wirtschaftliches Nutzungsrecht sind zudem getrennt zu prüfen.
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Flagge KroatiensKroatienKein offizielles Haus nachgewiesenSteuerverfahren anhängigFrühere Struktur nicht mehr nachweisbarDas geplante Zentrum wurde nie vertraglich umgesetzt; eine spätere Ersatzvertretung verschwand nach 2022.

Das allgemeine Kulturabkommen zwischen Kroatien und Russland errichtete kein Zentrum. Ein 2013 vorgesehenes Sonderabkommen über Informations- und Kulturzentren wurde 2015 ausdrücklich als nicht umgesetzt geführt.

Trotzdem ist spätestens 2018 eine Rossotrudnitschestwo-Vertretung und spätestens 2021 die öffentliche Marke „Russisches Haus Zagreb“ nachweisbar. Nach der drastischen Verkleinerung der russischen Botschaft 2022 ist keine reguläre Tätigkeit mehr öffentlich belegt. Spätere Quellen sprechen von Suspendierung; einen kroatischen Schließungsakt fanden wir nicht.

Kernbefund: Kroatien ist kein klassischer Schließungsfall. Ein nie vollständig institutionalisiertes Zentrum wurde durch eine spätere Ersatzvertretung ersetzt, die anschließend aus der Öffentlichkeit verschwand.
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Flagge LettlandsLettlandTätigkeit beendetImmobilie gesetzlich übertragenDas Moskauer Haus war eine Stadtvertretung – kein Rossotrudnitschestwo-Zentrum.

Das Moskauer Haus in Riga war nach Angaben des Staatssicherheitsdienstes die Repräsentanz eines staatlich-städtischen Moskauer Unternehmens, dessen alleiniger Anteilseigner die Moskauer Immobilienbehörde war – keine Rossotrudnitschestwo-Vertretung.

Seit 2022 durchlief es vier zu trennende Stadien: eingefrorene wirtschaftliche Ressource, Gegenstand eines Strafverfahrens, durch Spezialgesetz lastenfrei auf den Staat übertragen, zum Verkauf gestellt. Ende September 2025 war noch kein Käufer gefunden.

Kernbefund: Der weitestgehende Vollzugsfall dieser Sammlung – und zugleich der am leichtesten falsch etikettierte. Eine Verurteilung im beantragten Strafverfahren ist nicht belegt.
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Flagge LitauensLitauenNie regulär eröffnetAbrissverfahren offenNie eröffnet – und am 1. August 2026 immer noch nicht abgerissen.

Das Moskauer Haus in Vilnius wurde nie regulär eröffnet. Es darf deshalb weder als nach Februar 2022 geschlossenes Russisches Haus noch als früherer Rossotrudnitschestwo-Betrieb beschrieben werden. Die Baugenehmigung wurde 2017 endgültig unwirksam.

Der Abriss ist rechtskräftig angeordnet, aber nicht vollzogen: Ein Gericht stoppte im Juli 2026 die geplante Übertragung an die Stadt; am 1. August 2026 fehlten Unterschriften und gerichtliche Bestätigung einer privat finanzierten Vereinbarung.

Kernbefund: Bau- und Planungsrecht kann ein Projekt dauerhaft stoppen. Aber ein rechtskräftiges Abrissziel ist kein vollzogener Abriss – und „nie eröffnet“ ist keine Schließung.
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Flagge LuxemburgsLuxemburgAktiver offizieller StandortStatusabkommen nicht öffentlichDas Statusabkommen von 2010 ist belegt – sein Wortlaut nicht auffindbar.

Zwei Rechtsakte stützen das Zentrum: das 1996 gebilligte allgemeine Abkommen von 1993 mit ausdrücklicher Kündigungsregel und ein spezielles Abkommen vom 16. März 2010 über Status und Funktionsweise, das nach dem Jahresbericht des Außenministeriums sofort in Kraft trat.

Luxemburg vollzieht die Sanktionen robust und wies 2022 einen Diplomaten aus; weder die Ausweisung noch die veröffentlichten Einfrierungszahlen sind dem Haus zugeordnet. Im April 2026 fanden dort mehrere Veranstaltungen statt.

Kernbefund: Aus dem Bestehen eines Statusvertrags folgt nicht die Kenntnis seines Inhalts. Rechtspersönlichkeit, Steuerregeln, Kündigungsfrist und Personalprivilegien bleiben unbekannt.
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Flagge MaltasMaltaAktiver offizieller Standort2022 zeitweise geschlossenDie Schließung 2022 erfolgte aus Schutzgründen – nicht auf staatliche Anordnung.

Das Zentrum in Valletta besteht seit 1990. Die Rechtsspur reicht bis zu einem Notenwechsel von 1987 zurück, ist aber überwiegend durch russische Regierungsbeschlüsse über Entwürfe dokumentiert; unterzeichnete Endtexte und Inkrafttreten wurden nicht gefunden.

Ab dem 3. März 2022 schloss das Zentrum nach Drohungen und polizeilicher Intervention vorübergehend selbst. Ein Beleg für eine staatliche Schließungsanordnung existiert nicht. Veranstaltungen 2024 bis 2026 belegen den wiederaufgenommenen Präsenzbetrieb.

Kernbefund: Eine sicherheitsbedingte Eigenschließung ist keine staatliche Suspendierung. Das genaue Datum der Wiedereröffnung wurde nicht gefunden.
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Flagge der NiederlandeNiederlandeFrühere Vertretung verschwundenPartnernetzwerk aktivKein heutiges Haus – aber ein dezentrales Netz aus Botschaft, Vereinen, Schulen und Brüssel.

Ein heutiges offizielles Russisches Haus existiert in den Niederlanden nicht. Eine Rossotrudnitschestwo-Landesvertretung ist jedoch für 2013 und 2014 belegt. Sie besaß offenbar kein eigenes öffentliches Zentrumgebäude und war spätestens 2017 verschwunden – lange vor dem russischen Großangriff.

Funktionen blieben dezentral erhalten: über die russische Botschaft, den Landsleuterat KCOPC/KSORS, Schulen, Kulturvereine, Honorarkonsulate, die Universität Groningen und das Russische Haus in Brüssel. Kooperationen örtlicher Vereine mit Rossotrudnitschestwo beweisen dabei nicht automatisch Finanzierung, Trägerschaft oder Weisungsabhängigkeit.

Kernbefund: Kein Schild an der Tür bedeutet nicht, dass keine Struktur existiert. Die niederländische Architektur ist kleiner, dezentraler und schwerer sichtbar.
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Flagge ÖsterreichsÖsterreichAktiver BotschaftsteilStaatliche Kooperation ausgesetztArtikel 15 des Kulturabkommens nennt das Wiener Zentrum ausdrücklich.

Artikel 15 des Kulturabkommens von 1998 nennt das Wiener Zentrum ausdrücklich als Kulturzentrum bei der russischen Botschaft. Das Außenministerium ordnete es 2023 als notifizierten Botschaftsteil ein und wandte das Wiener Übereinkommen an.

Seit Februar 2022 sind alle bilateralen staatlichen Kulturaktivitäten suspendiert – eine Kooperationssuspendierung, keine Schließung. Das Institut war bis Sommer 2026 mit Veranstaltungen und Unterricht tätig.

Kernbefund: Rechtsform und Notifikation wiegen schwerer als das Etikett „Russisches Haus“: Die Schließung eines Missionsbestandteils wäre völkerrechtlich anders zu bewerten als die Auflösung eines Vereins.
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Flagge PolensPolenPräsenzbetrieb ausgesetztDigitale Struktur weiter aktivNicht Polen schloss: Rossotrudnitschestwo setzte den Warschauer Präsenzbetrieb 2026 selbst aus.

In Warschau bestand ein offizielles Russisches Zentrum. Polen erkannte dessen Propaganda- und Desinformationsfunktion, verzichtete aber auf eine staatliche Schließung – auch aus Sorge um das Polnische Institut in Moskau und wegen des Gegenseitigkeitsprinzips.

Im Februar 2026 setzte Rossotrudnitschestwo den Präsenzbetrieb selbst aus und verlagerte Aufgaben nach Budapest. Digitale Kanäle blieben aktiv. Ein belegter Kausalzusammenhang zwischen einer polnischen Maßnahme und dem russischen Rückzug wurde nicht gefunden; das Abkommen wurde nicht gekündigt.

Kernbefund: Warschau ist kein polnischer Schließungsfall, sondern ein staatlich tolerierter Standort, aus dem Russland später selbst den Präsenzbetrieb zurückzog.
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Flagge PortugalsPortugalBotschaftsvertretung belegtKein eigenes Haus nachgewiesenEin Vertreter innerhalb der Botschaft statt eines verselbständigten Zentrums.

Die offizielle Rossotrudnitschestwo-Seite nennt für Portugal keinen als eigene juristische Person ausgewiesenen Hausbetrieb, sondern einen Vertreter im Bestand der russischen Botschaft – führt aber eine eigene Lissabonner Kontaktadresse und nutzt die Marke „Russisches Haus“.

Portugal wies am 5. April 2022 zehn Missionsmitarbeiter aus. Eine Betroffenheit des Vertreters ist denkbar, ohne Namensliste aber Spekulation. Ob am Kontaktbüro regelmäßiger Publikumsbetrieb besteht, blieb offen.

Kernbefund: Der wichtigste Organisationsform-Kontrast: Nicht jede als „Casa da Rússia“ bezeichnete Struktur ist die offizielle Vertretung – ohne Registerbeleg bleiben beide getrennt.
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Flagge RumäniensRumänienTätigkeit beendetFormaler Reststatus ungeklärtBukarest setzte den Betrieb 2023 aus; einzelne Registereinträge blieben bestehen.

In Bukarest bestand ein offiziell eröffnetes Russisches Zentrum für Wissenschaft und Kultur auf Grundlage eines 2013 geschlossenen Regierungsabkommens. Am 21. Februar 2023 teilte das rumänische Außenministerium dem russischen Botschafter mit, dass die Tätigkeit des Zentrums ausgesetzt werde. Der Betrieb musste spätestens am 20. August 2023 enden.

Die Regierung begründete den Schritt ausdrücklich mit Propaganda, Desinformation, der verzerrten Darstellung historischer Tatsachen und der Rechtfertigung russischer Kriegsverbrechen. Bukarest fehlt auf der aktuellen Rossotrudnitschestwo-Karte; wegen fortbestehender Einträge ist der formale Reststatus dennoch nicht in allen Einzelheiten geklärt.

Kernbefund: Rumänien setzte ein förmlich eröffnetes Zentrum staatlich außer Betrieb. Die Tätigkeit endete; die vollständige vertrags- und registerrechtliche Abwicklung bleibt gesondert zu beurteilen.
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Flagge SchwedensSchwedenKein offizielles Haus nachgewiesenFrühere Struktur nicht mehr belegtEin Kontrollfall: „nicht gefunden“ ist etwas anderes als „existiert nicht“.

Die Stockholmer Diplomatenliste vom Februar 2026 nennt Botschaft, Konsularabteilung und Handelsvertretung, aber kein russisches Kulturzentrum. Weil sie Kulturinstitute anderer Staaten ausdrücklich führt, stärkt das den Negativbefund – ohne Nichtexistenz zu beweisen.

Belegt ist nur ein historisches „Kabinett für russische Sprache und Literatur“ in Göteborg, eröffnet mit Stadtteilverwaltung und Generalkonsulat. Das Eröffnungsjahr ließ sich nicht verifizieren; ein heutiger Betrieb ebenso wenig.

Kernbefund: Ein „Kabinett“ einer gelisteten Stiftung ist kein diplomatisches Kulturzentrum. Schweden ist der Prüfstein für sauber formulierte Negativbefunde.
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Flagge der SlowakeiSlowakeiAktiver offizieller StandortRechtsform und Vertragslage offenDer Kooperationsstopp von 2022 wurde im Januar 2024 wieder aufgehoben.

In Bratislava besteht eine offizielle Rossotrudnitschestwo-Vertretung. Das staatliche Transparenzportal führt sie mit Namen und Adresse, nennt aber keine Rechtsform; ein unterzeichnetes Zentrumsabkommen wurde nicht gefunden – nur ein russischer Entwurf von 1996.

Das Kulturministerium untersagte im März 2022 seinen eigenen Organisationen die Zusammenarbeit und hob dies im Januar 2024 wieder auf. Präsenzveranstaltungen 2025 und 2026 belegen laufenden Betrieb.

Kernbefund: Eine reversible faktische Einschränkung ohne rechtliche Schließung. Der Zusatz „Vollbetrieb seit Juni 2025“ bleibt Selbstdarstellung Rossotrudnitschestwos.
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Flagge SloweniensSlowenienPhysisch geschlossenVertragsende offenGekündigt und geschlossen – die sofortige Rechtswirkung bleibt offen.

Slowenien leitete am 22. März 2022 die Kündigung des Abkommens von 2011 ein; nach Auskunft des Außenministeriums ging die Note am 1. April zu. Das Zentrum in Ljubljana schloss am 8. April 2022, eine Woche vor Ablauf der Frist.

Die Note selbst, eine russische Antwort und eine amtliche Bekanntmachung des Beendigungsdatums wurden nicht gefunden. Bei rein ordentlicher Anwendung von Artikel 17 wäre das nächste Periodenende der 19. September 2026.

Kernbefund: Slowenien gehört zu den Fällen mit tatsächlicher Kündigungserklärung; anders als Deutschland war die physische Schließung dort bereits 2022 vollzogen. Kündigungserklärung, physische Schließung und völkerrechtliches Vertragsende bleiben dennoch drei verschiedene Daten – und in Maribor besteht ein Partnernetz fort.
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Flagge SpaniensSpanienAktiver offizieller StandortPräsenzumfang offenDer detaillierteste Vertrag – Räume ausdrücklich nicht unverletzlich.

Das Abkommen von 2001 regelt reziprok das Instituto Cervantes in Moskau und das Zentrum in Madrid. Es verleiht die Rechte juristischer Personen, unterstellt die Zentren dem Recht des Gaststaats und schließt die diplomatische Unverletzlichkeit der Räume ausdrücklich aus.

Spanien wies im April 2022 rund 25 russische Diplomaten und Botschaftsmitarbeiter aus; eine Zuordnung zum Haus wurde nicht gefunden. Das Haus blieb aktiv, ein datierter Präsenztermin für 2026 ließ sich jedoch nicht belegen.

Kernbefund: Der stärkste Rechtsvergleich: Rechtsfähigkeit ist nicht Unverletzlichkeit, Privilegien sind akkreditierungsabhängig, und Sanktionsvollzug ersetzt keine Vertragsbeendigung.
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Flagge TschechiensTschechienFinanziell und praktisch beschränktAngebote weiter aktivDie Immobilie ist Sanktionsfall; Kultur-, Sprach- und Onlineangebote liefen weiter.

Tschechien behandelte Gebäude und wirtschaftliche Nutzung des Russischen Hauses als Sanktionsfall. Einnahmen und Verwertung wurden erheblich blockiert. Das bedeutete jedoch keine politische Schließung des Zentrums.

Veranstaltungen, Sprachkurse, Bibliothek und Onlineangebote liefen weiter. Auch das allgemeine Kulturabkommen blieb bestehen, obwohl es kündbar ist. Die Rechtsgrundlage erklärt den heutigen Zwischenzustand – sie zwang die Regierung nicht dazu, ihn aufrechtzuerhalten.

Kernbefund: Prag zeigt die Trennung zwischen Sanktionen gegen Betreiber und Immobilie einerseits und dem fortgesetzten institutionellen Betrieb andererseits.
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Flagge UngarnsUngarnAktiver offizieller StandortEigentums- und Vertragsstatus offenBudapest arbeitet weiter; keine hausbezogene Maßnahme gefunden.

Das Budapester Haus ist eine in die russische Botschaftsstruktur eingebettete Einrichtung, keine bloße Partnerorganisation. Das Abkommen von 1993 erkennt die Zentren an, verweist ihre Unterstützung aber auf ein gesondertes Abkommen, dessen Text nicht gefunden wurde.

Eine ungarische Schließung, eine Aussetzung des Kulturabkommens oder ein zentrumsspezifischer Vermögensvollzug wurde nicht gefunden. Eine Denkmaldatenbank bezeichnet das Gebäude als russisches Staatseigentum – ohne Grundbuchbeleg bleibt das eine Sekundärangabe.

Kernbefund: Dass keine Maßnahme gefunden wurde, belegt nicht, dass alle Transaktionen des Hauses zulässig oder unbeschränkt geblieben sind.
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Flagge ZypernsZypernAktive offizielle VertretungVertragsfortgeltung offenFortgesetzte Präsenz trotz EU-Listung; kein Statusabkommen auffindbar.

Das Zentrum in Nikosia besteht seit 1978 und ist eine offizielle Rossotrudnitschestwo-Vertretung. Nach dem Brand von 2023 – für Brandstiftung fand die Polizei keine Belege – ist es 2024 und erneut 2026 mit Veranstaltungen nachweisbar.

Ein Protokoll von 2000 bezeichnet das Kulturabkommen von 1972 als fortgeltend; das für sein Inkrafttreten erforderliche Notifikationsdatum wurde nicht gefunden. Ein gesondertes Statusabkommen zum Zentrum ließ sich nicht verifizieren.

Kernbefund: EU-Listung, nationaler Vollzug und Schließung sind drei verschiedene Ebenen. Der zyprische Sanktionsrahmen von 2025 ist allgemein – ein Einzelakt gegen das Haus fehlt.
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Flagge der Republik MoldauRepublik Moldau · Nicht-EUTätigkeit beendetBotschaftsstruktur weiter aktivMoldau kündigte den Vertrag fristgerecht; das Haus schloss am 4. Juli 2026.

Das Russische Haus in Chișinău beruhte auf einem 1998 geschlossenen Kulturzentren-Abkommen. Artikel 17 sah automatische Fünfjahresverlängerungen vor, sofern keine Seite mindestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich widersprach. Nach erneuten russischen Drohnenverletzungen des moldauischen Luftraums leitete die Regierung 2025 die Kündigung ein; Russland wurde am 3. Dezember 2025 fristgerecht informiert.

Das Abkommen endete am 4. Juli 2026, und das offizielle Russische Haus stellte am selben Tag seinen Betrieb ein. Rossotrudnitschestwo behielt jedoch einen Vertreter innerhalb der russischen Botschaft; insbesondere Bildungsquoten und weitere sogenannte humanitäre Programme sollen dort fortgeführt werden.

Kernbefund: Moldau nutzte die vertraglich vorgesehene Kündigungsmöglichkeit tatsächlich. Das offizielle Haus schloss – einzelne Funktionen wanderten jedoch in die russische Botschaft ab.
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Russlands eigenes Bild seines europäischen Netzes

Rossotrudnitschestwo veröffentlicht auf seiner Website eine Karte seiner Russischen Häuser und Auslandsvertretungen. Sie zeigt, wie die Behörde ihre Präsenz in Europa selbst darstellt – und bildet den Ausgangspunkt für unseren Abgleich mit den tatsächlich nachweisbaren Strukturen.

Offizielle Karte der von Rossotrudnitschestwo ausgewiesenen Russischen Häuser und Auslandsvertretungen in Europa, Stand 18. Juli 2026
Offizielle Standortkarte Rossotrudnitschestwos, Ausschnitt Europa, abgerufen am 18. Juli 2026. Die Karte zeigt die von der russischen Behörde aktuell ausgewiesenen Standorte. Sie bildet weder frühere Vertretungen noch sämtliche Partner- und Ersatzstrukturen ab. Quelle: Rossotrudnitschestwo

Russlands offizielle Karte der Russischen Häuser – im Faktencheck

Die roten Punkte sollen jene Städte markieren, in denen Rossotrudnitschestwo nach eigener Darstellung ein Russisches Haus oder eine Auslandsvertretung unterhält. Ein vollständiges und durchgehend verlässliches Verzeichnis ist die Karte jedoch nicht.

Schon der Abgleich mit den übrigen Angaben der Behörde zeigt Unstimmigkeiten: Auf der Karte fehlt beispielsweise ein roter Punkt für Warschau, obwohl Rossotrudnitschestwo weiterhin eine eigene Website mit Adresse, Kontaktdaten und Tätigkeitsbereichen für das Russische Haus in Warschau unterhält.

Auch aus einem fehlenden Punkt lässt sich deshalb nicht automatisch schließen, dass in einem Land keine russische Struktur existiert. Ein Zentrum kann geschlossen worden sein, eine frühere Vertretung kann verschwunden sein – oder Russland arbeitet über eine Botschaft, Vereine, Schulen, Partnerorganisationen oder ein Russisches Haus im Nachbarland weiter. Umgekehrt sagt ein vorhandener Punkt noch wenig über Rechtsform, Größe, diplomatischen Status oder tatsächliche Aktivität des jeweiligen Standorts aus.

Deshalb prüfen die Länderakten nicht nur die heutige Standortliste. Unterschieden werden offizielle Russische Häuser, Rossotrudnitschestwo-Vertretungen, Botschaftsstrukturen, Russkiy-Mir-Zentren, „Landsleute“-Netzwerke und örtliche Partnerorganisationen.

Was seit 2022 rechtlich gilt

Die Europäische Union setzte Rossotrudnitschestwo am 21. Juli 2022 auf die Sanktionsliste. Daraus folgte jedoch kein automatischer europaweiter Schließungsbefehl. Ob ein Zentrum weiterarbeiten konnte, hing zusätzlich von Eigentum, diplomatischem Status, bilateralen Verträgen und den Maßnahmen des jeweiligen Staates ab.

Die Statusangaben auf dieser Seite beschreiben deshalb den nachweisbaren Zustand – nicht das Etikett, das Russland einer Einrichtung gibt.

Tätigkeit beendetAktiver offizieller StandortFinanziell oder praktisch beschränktFrühere Vertretung verschwundenPartnernetzwerk aktivKein offizieller Standort nachgewiesen / offen
Zwischenstand nach 26 EU-Länderakten und einem europäischen Vergleichsfall

Deutschland hat gekündigt. Die europäische Strukturfrage bleibt.

Deutschland gehört seit September 2026 selbst zu den Staaten, die den vertraglichen Rahmen eines Russischen Hauses tatsächlich gekündigt haben. Anders als in Moldau ist die Schließung in Berlin jedoch noch nicht vollständig vollzogen; das Tätigkeitsabkommen läuft bis Juni 2027, das Unterbringungsabkommen von 2013 bleibt gesondert bestehen. Der europäische Vergleich verliert dadurch nicht an Bedeutung – seine Frage verschiebt sich.

Moldau zeigt den vollständig vollzogenen Fall: Kündigung, Vertragsende und Schließung. Deutschland zeigt nun den Übergang. Andere Staaten zeigen weitere Modelle – Sanktionen, Suspendierung, diplomatische Verkleinerung, physische Schließung oder fortgesetzten Betrieb. Zugleich bleibt überall dieselbe zweite Frage: Was geschieht mit Funktionen, Personal und Netzwerken, wenn das sichtbare Haus verschwindet?

Die Recherche wird fortgesetzt

Die Länderakten werden bei neuen Befunden aktualisiert. Besonders relevant sind nun Fälle, in denen offizielle Häuser fortbestehen oder Funktionen in Botschaften, Vereine, Schulen und Partnerstrukturen ausweichen. Offene Belegfragen – etwa zu Inkrafttreten, Rechtsträgern, Eigentum, Konten und Akkreditierungen – bleiben ausdrücklich als offen gekennzeichnet.