Das Russische Haus in Berlin wird direkt von Rossotrudnitschestwo betrieben, einer staatlichen russischen Bundesbehörde, die seit Juli 2022 auf der EU-Sanktionsliste steht. Die Bundesregierung stuft das Haus als unselbstständigen Teil dieser gelisteten Organisation ein; seine Vermögenswerte sind offiziell eingefroren. Wer gegen diese Strukturen protestiert oder darüber berichtet, sieht sich mit einer auffälligen Serie von Reaktionen konfrontiert.
Diese Analyse dokumentiert die bekannten Fälle im Detail: weit über einhundert unbegründete Strafanzeigen gegen Protestierende, einen tätlichen Angriff vor dem Hauseingang, polizeiliche Platzverweise und systematische Berichterstattung auf dem in der EU gesperrten Staatsmedium RT DE, die sich nachweislich auf Quellen aus dem unmittelbaren Umfeld des Hauses stützt. Jedes Vorkommnis ist einzeln belegt. Ob die Vorfälle zentral koordiniert sind, bleibt unbewiesen – die zeitliche Verdichtung ist dokumentierte Tatsache.
Juristische Einschüchterung
Über 100 Anzeigen gegen Henry Lindemeier. In einer Anzeige wird zudem die Journalistin Regina Laska der Mittäterschaft bezichtigt – sie befand sich nachweislich im Ausland. Als Hauptzeuge tritt Rechtsanwalt Thomas Worm auf, dessen Kanzleiadresse mit der des Russischen Hauses identisch ist.
RT-Propagandakampagne
Systematische Verunglimpfungen auf dem gesperrten Staatsmedium RT: Der friedliche Protest wird gezielt als „Kinderbelästigung“ geframt. In einem Fall wurde ein Demonstrant visuell direkt mit einem ausländischen Terrorakt assoziiert.
Physische Übergriffe
Ein dokumentierter körperlicher Angriff auf einen Aktivisten vor dem Gebäude. Hinzu kommen massive Drohungen und ein rechtswidriger polizeilicher Gewahrsam, dessen Rechtswidrigkeit die Polizei im Nachgang gerichtlich einräumen musste.
Dokumentierte Vorfälle – Chronologie
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Dez.
2024Morddrohung / Untätigkeit„Du bekommst irgendwann ein Messer in den Rücken“Henry Lindemeier wird vor dem Russischen Haus mit den Worten bedroht: „Du bekommst irgendwann ein Messer in den Rücken.“ Er wählt den Notruf. Die Polizei erscheint nicht vor Ort. Am darauffolgenden Tag wird Lindemeier wegen einer Nichtigkeit festgenommen – unter Einsatz von drei Streifenwagen. Sein Rechtsanwalt Christian Wolf kommentiert: „Bei einer gemeldeten Ruhestörung rücken sofort drei Wagen an. Als mein Mandant konkret mit dem Tod bedroht wurde, war laut Leitstelle niemand verfügbar.“ t-online, Mai 2025 -
18. Dez.
2024Rechtswidrige FestnahmeLindemeier in Gewahrsam – Polizei räumt Rechtswidrigkeit einHenry Lindemeier wird vor dem Russischen Haus in Gewahrsam genommen, gefesselt, erkennungsdienstlich behandelt und über vier Stunden in einer Zelle arrestiert. Der Vorwurf lautet auf angebliche Beleidigung und Ruhestörung – beides erweist sich als haltlos. Die Berliner Polizei räumt in einem späteren gerichtlichen Verfahren formell ein, dass der gesamte Einsatz rechtswidrig war. t-online, Mai 2025 / Fortsetzungsfeststellungsklage -
2024/
2025Juristische EinschüchterungLKA übersetzt Liedtext – keine Volksverhetzung – Ermittlungen laufen dennochDie Hausleitung erstattet Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Lindemeier, weil er vor dem Haus einen russischen Liedtext abspielte. Das Landeskriminalamt (LKA) übersetzt den Text und stellt fest: nicht strafbar, kein volksverhetzender Charakter. Dennoch werden die Ermittlungen über Monate aufrechterhalten. Der Vorfall verdeutlicht das Muster unbegründeter Anzeigen als Zermürbungsinstrument. t-online, Mai 2025 -
1. Aug.
2025Einschüchterung / ÜberwachungHausdirektor filmt Demonstrant gezielt aus nächster NähePawel Iswolski, Direktor des Russischen Hauses, nähert sich Henry Lindemeier auf dem Gehweg, stellt sich wortlos unmittelbar vor ihn und filmt ihn 46 Sekunden lang mit dem Smartphone aus extrem kurzer Distanz. Lindemeier wertet dieses demonstrative, starre Aufzeichnen als klaren Einschüchterungsversuch. Ein Video des Vorfalls verbreitet sich auf der Plattform X und erreicht über 211.000 Aufrufe. X/@Sunnymica, 1. August 2025 → Video ansehen -
Aug.
2025AnzeigenerstattungStrafanzeige bezichtigt Journalistin Regina Laska der MittäterschaftIn einer Anzeige wegen angeblicher Sachbeschädigung (Anbringen von Aufklebern in der Friedrichstraße) wird die Journalistin Regina Laska als Mittäterin benannt. Tatzeit laut Protokoll: 6. August 2025, ca. 18:30 Uhr. Laska bestreitet dies entschieden; sie befand sich zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich im Ausland. Als Hauptzeuge der Anzeige fungiert Rechtsanwalt Thomas Worm. Laska hatte zuvor mehrfach kritisch über den Protest auf X berichtet. Strafanzeige Russisches Haus Berlin, August 2025 -
4. Dez.
2025Körperlicher ÜbergriffAktivist von Person aus dem Russischen Haus tätlich angegriffenWährend Lindemeier vor dem Gebäude einen akustischen Luftalarm abspielt, stürmt ein Mann aus dem Russischen Haus, bedroht ihn verbal („Wenn Sie das nicht ausmachen, haue ich Ihnen eine in die Fresse!“) und stößt ihn physisch gegen ein Fahrzeug. Der Angreifer flüchtet ins Gebäude, wird jedoch kurz darauf von alarmierten Polizeikräften gestellt. X/@Sunnymica, 4. Dezember 2025 -
5. Dez.
2025Polizeieinsatz / PlatzverweisPlatzverweis wegen ukrainischer Symbole und MusikDie Polizei erteilt Lindemeier einen Platzverweis mit der offiziellen Begründung, das Zeigen der ukrainischen Nationalflagge und das Abspielen ukrainischer Musik stelle eine „Provokation“ dar. Erneut rücken mehrere Streifenwagen an. Lindemeiers Rechtsbeistände bemängeln ein wiederkehrendes Muster, bei dem sich polizeiliche Maßnahmen einseitig gegen den friedlichen Protestierenden richten. X/@Sunnymica, 5. Dezember 2025 -
9. Dez.
2025GegenmobilisierungGezielte Gegenkundgebung blockiert dauerhafte MahnwacheÜber geschlossene russischsprachige Telegram-Gruppen mobilisiert der Verein „Integral e.V.“ Personen zur Dauerpräsenz (15:00–21:00 Uhr) vor dem Gebäude. Vor Ort agiert Rechtsanwalt Thomas Worm aktiv als Koordinator und verteilt Flugblätter. Diese behördlich angemeldete Gegenaktion blockiert gezielt den Standort von Lindemeiers Mahnwache. Telegram-Mobilisierung / Integral e.V., 8. Dezember 2025 -
12. Dez.
2025RT DE BerichterstattungRT-Kampagne konstruiert Narrativ von „Angriffen auf Kinder“Das in der EU mit Sendeverbot belegte Staatsmedium RT DE veröffentlicht einen diffamierenden Bericht über Lindemeiers Protest und deklariert diesen als „Kinderbelästigung“. Als exklusive Quelle im Text dient Rechtsanwalt Thomas Worm. Der physische Übergriff auf den Demonstranten wenige Tage zuvor wird im Artikel komplett verschwiegen. RT DE, 12. Dezember 2025 -
27. März
2026Visuelles FramingRT assoziiert Demonstranten visuell mit Prager BrandanschlagNach einem Brandanschlag auf das Russische Haus in Prag verknüpft RT DE Lindemeier visuell mit der Tat: Direkt neben der Drohung der dortigen Hausleitung („Ihre Handschrift ist uns bekannt“) wird ein großformatiges Foto von Lindemeier platziert. Lindemeier befand sich zum Tatzeitpunkt nachweislich bei Dreharbeiten mit dem tschechischen Fernsehen in Berlin. Am 31. März 2026 stellte sich ein Tatverdächtiger der tschechischen Polizei und gestand, den Prager Anschlag bereits seit Sommer 2025 geplant zu haben. Die manipulative visuelle Verknüpfung durch RT DE erwies sich damit als nachweislich falsch. RT DE, 27. März 2026 / Tschechische Polizeibehörden, 31. März 2026
Rechtsanwalt Thomas Worm – Seine dokumentierte Rolle
- Worms Kanzleiadresse ist in offiziellen Verzeichnissen dauerhaft unter Friedrichstraße 176–179 registriert – der Liegenschaft des Russischen Hauses.
- Er tritt als Zeuge in der nachweislich falschen Strafanzeige auf, die Regina Laska beschuldigt. Aufgrund dieses Näheverhältnisses wurde eine berufsrechtliche Standesbeschwerde bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht (Verfahren läuft).
- Er fungierte als Hauptquelle für den diskreditierenden RT DE-Artikel über angebliche Übergriffe auf Kinder durch Demonstranten.
- Er koordinierte am 9. Dezember 2025 vor Ort die Teilnehmer der russischsprachigen Gegenkundgebung und wies diese persönlich ein.
- Der Fluss etwaiger Mietzahlungen für Worms Kanzleiräume ist unklar. Sollten Zahlungen an die sanktionierte Betreiberbehörde Rossotrudnitschestwo fließen, stünde dies im Widerspruch zu den EU-Sanktionsbestimmungen. Die Staatsanwaltschaft prüft generell die Untermietverhältnisse im Gebäude.
RT DE – Ein gesperrtes Staatsmedium als Kampagnenwerkzeug
Obwohl RT DE in der Europäischen Union seit März 2022 mit einem strikten Sende- und Verbreitungsverbot belegt ist, veröffentlicht das Portal fortlaufend gezielte Artikel über das Russische Haus in Berlin. Die Berichte stützen sich regelmäßig auf exklusive Angaben und Zitate aus dem Umfeld der Institution, wie im Fall von Rechtsanwalt Worm.
Das beobachtete publizistische Muster ist eindeutig: Kritiker und Demonstrierende werden systematisch als „Provokateure“ oder „Gefährder“ geframt, während physische Übergriffe aus den Reihen des Hauses komplett ignoriert werden. Die bewusste visuelle Platzierung Lindemeiers im Kontext eines Prager Sabotageaktes stellt die bisherige Eskalationsspitze dieses Framings dar.
Dieses Dossier wird fortlaufend aktualisiert. Sachdienliche Hinweise, Dokumente, Bildmaterial oder Zeugenberichte richten Sie bitte an: kontakt@antwortseiten.org