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Recherche-Dossier · Russisches Haus Berlin Personalwechsel Aktualisiert 14. September 2026
Hintergrund

Vom Direktorenwechsel zum Abzug

Im Frühjahr verschwand Pawel Iswolski aus Berlin, im Sommer führte Swetlana Nekrassowa das Haus kommissarisch. Anfang September endete auch diese Übergangsphase: Nach der deutschen Entscheidung zur Beendigung des Tätigkeitsabkommens kehrte Nekrassowa mit weiteren Beschäftigten nach Russland zurück.

Aktualisiert · 14. September 2026

Am 9. September berichtete t-online, dass Personal des Russischen Hauses abreise und Gegenstände aus dem Haus abtransportiert würden. Nekrassowa sagte demnach, das Gebäude bleibe bis Mai geöffnet; technisches Personal bleibe vor Ort.

Rossotrudnitschestwo veröffentlichte am selben Tag eine Meldung über die Rückkehr der Berliner Beschäftigten nach Russland. Agenturchef Igor Tschaika empfing sie am Moskauer Flughafen Wnukowo. Die Agentur bezeichnete Nekrassowa weiterhin als kommissarische Leiterin und erklärte, die Beschäftigten seien angewiesen worden, Deutschland binnen sieben Tagen zu verlassen.

Mitte Mai gibt Pawel Iswolski noch Interviews. Der Direktor des Russischen Hauses in Berlin, seit 2017 im Amt, redet wie immer: Wer behaupte, das Haus mache Propaganda, betreibe selber welche. Auf Instagram postet er Fotos aus dem Innenhof, ein Wandbild, ein paar Berliner Projekte. Alles wie gehabt. Öffentlich deutet nichts darauf hin, dass dieser Mann das Land verlassen will.

Wenige Tage später steht derselbe Mann in Nischni Nowgorod, seiner Heimatstadt, vor russischen Sprachstudenten. Und wird vorgestellt als: Ex-Direktor.

Keine Ankündigung, keine Verabschiedung, keine öffentliche Erklärung. In seiner Instagram-Biografie steht plötzlich „Former Director“, sein letzter Beitrag ist ein Video mit dem Titel „Neun Jahre in neun Minuten. Ohne Worte.“ Der langjährige Chef des Russischen Hauses ist weg – und öffentlich bleibt offen, warum.

Eine Diplomatenkarte und ihre Wirkung

Iswolski lebte von 2017 bis 2022 mit einem Dienstpass in Deutschland. Im Mai 2022 erhielt er eine Diplomatenkarte; nach den vorliegenden Unterlagen war sie bis Mai 2026 gültig. Ausgerechnet jetzt endet seine Amtszeit. Ob sein diplomatischer Status nicht verlängert wurde und ob dies mit seinem Abgang zusammenhängt, ist offiziell nicht bestätigt.

Das klingt nach einer Formalie. Es ist das Gegenteil.

Diplomatische Immunität kann für strafrechtliche Ermittlungen ein Verfahrenshindernis sein. Als die Berliner Staatsanwaltschaft nach einer Strafanzeige des früheren Grünen-Politikers Volker Beck wegen möglicher Sanktionsverstöße ermittelte, spielte genau diese Frage eine zentrale Rolle. Die Juristen Patrick Heinemann und Felix W. Zimmermann wiesen bereits 2023 darauf hin, dass gegen Personen mit diplomatischer Immunität ein Verfahrenshindernis besteht.

Fällt der Status, fällt dieses Verfahrenshindernis. Heinemann und Zimmermann nannten zugleich eine politische Möglichkeit: Bei Diplomaten, die mit Straftaten auffallen, könne das Auswärtige Amt erwägen, sie zu personae non gratae zu erklären – mit der Folge, dass sie Deutschland verlassen müssen.

Möglicherweise war Iswolskis stiller Abgang ein Hinweis darauf, dass beim Diplomatenstatus ein Hebel wirksam geworden ist. Belegt ist das weiterhin nicht. Die Entwicklung im September liefert dafür keinen nachträglichen Beweis.

Die Nachfolgerin: kommissarisch im Amt

Swetlana Nekrassowa, zuvor Iswolskis Stellvertreterin, führte das Russische Haus nach seinem Abgang kommissarisch. Das Impressum der Einrichtung bezeichnete sie ausdrücklich als „Kommissarische Leiterin“. Eine endgültige Ernennung zur Direktorin war damit nicht belegt.

Korrekturhinweis

Das russische Exilmedium Echo berichtete am 31. Mai 2026 unter Berufung auf Wolna, Nekrassowa sei neue Direktorin des Russischen Hauses geworden. Diese Darstellung wurde in einer früheren Fassung dieser Seite übernommen. Sie deckte sich nicht mit der Eigenangabe des Russischen Hauses und nicht mit der Berichterstattung von WDR und Süddeutscher Zeitung vom 6. August 2026, die von einer kommissarischen Leitung sprachen.

Auf einer eingesehenen Diplomatenliste des Auswärtigen Amts war Nekrassowa mit Meldedatum 24. Oktober 2020 verzeichnet (Stand der eingesehenen Fassung: Mai 2022); ihr späterer diplomatischer Status war öffentlich nicht bestätigt.

Öffentliche Belege für eine nachrichtendienstliche Funktion Nekrassowas liegen nicht vor. Ihr dokumentierter Werdegang ist der einer Kulturwissenschaftlerin und Kulturfunktionärin. In den frühen 2000er-Jahren leitete sie die Museumsabteilung im Kulturministerium der Russischen Föderation. Später wechselte sie zu Rossotrudnitschestwo und war für die Agentur unter anderem in Wien und Berlin tätig.

Teile ihrer Laufbahn wurden aus deutschen Fördermitteln mitfinanziert. Nekrassowa war 2002 Bundeskanzler-Stipendiatin der Alexander-von-Humboldt-Stiftung. Zudem arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am deutsch-russischen Forschungsprojekt „Russische Museen im Zweiten Weltkrieg“, das unter anderem von der VolkswagenStiftung gefördert wurde. 2006 veröffentlichte sie in der Fachzeitschrift Osteuropa einen Aufsatz über die Restitution von Kulturgütern zwischen Russland und der Ukraine.

Das ist zunächst eine wissenschaftlich-kulturpolitische Biografie. Im Sommer 2026 führte Nekrassowa jedoch kommissarisch die Berliner Einrichtung von Rossotrudnitschestwo – jener russischen föderalen Agentur im Geschäftsbereich des Außenministeriums, die seit Juli 2022 auf der EU-Sanktionsliste steht.

Fedorowa: aus möglicher Nachfolge wird eine Episode

Im Juli 2026 gewann die noch offene Leitungsfrage zusätzliche Bedeutung. WDR und Süddeutscher Zeitung lag die französische Ausweisungsanordnung gegen die frühere RT-France-Chefin Xenia Fedorowa vor. Darin hieß es nach ihrer übereinstimmenden Berichterstattung, Fedorowa habe „kürzlich den Posten der Direktorin des Russischen Hauses der Wissenschaften und Kultur in Berlin angestrebt“.

Das Russische Haus erklärte damals auf Anfrage, ihm lägen keine Informationen darüber vor, dass Fedorowa Direktorin werden solle. Mit der deutschen Kündigungsentscheidung und dem Abzug der entsandten Beschäftigten ist diese Frage jedenfalls nicht mehr die offene Personalfrage, die sie im August noch war. Sie bleibt als dokumentierter Hinweis auf mögliche Nachfolgeplanungen vor der politischen Zäsur relevant.

9. September: Rückkehr nach Russland

Der Personalwechsel wurde im September vom Abzug überholt. t-online berichtete am 9. September unter Berufung auf Beobachtungen vor Ort, dass Mitarbeiter das Haus verließen und Einrichtungsgegenstände abtransportiert wurden. Nekrassowa erklärte dem Bericht zufolge, das Gebäude solle bis Mai geöffnet bleiben und technisches Personal vor Ort bleiben.

Rossotrudnitschestwo veröffentlichte am selben Tag seine eigene Darstellung: Igor Tschaika habe die aus Berlin zurückkehrenden Beschäftigten am Flughafen Wnukowo empfangen. Die Meldung spricht von einer Anweisung, Deutschland innerhalb von sieben Tagen zu verlassen. Diese Fristangabe stammt damit von der russischen Agentur; das Auswärtige Amt hatte öffentlich zunächst nur die Ausreisepflicht benannt.

Aus einer offenen Direktorenfrage wurde innerhalb weniger Wochen eine Abzugsfrage. Das ist der entscheidende Unterschied zum Stand dieser Seite vom August.

Das Haus bleibt als Immobilie – der besondere Betrieb läuft aus

Die strukturelle Trennung bleibt wichtig. Das Gebäude in der Friedrichstraße verschwindet nicht mit dem Personal. Die Bundesregierung hat das Tätigkeitsabkommen von 2011 gekündigt; der besondere Betriebsrahmen soll zur Mitte des kommenden Jahres auslaufen. Grundstück, Gebäudeeigentum und Nutzungsrechte sind dagegen Gegenstand des gesonderten Unterbringungsabkommens von 2013.

Rechtliche Präzisierung

Das Unterbringungsabkommen von 2013 läuft 99 Jahre und enthält kein vergleichbares kurzfristiges ordentliches Kündigungsfenster. Das ist nicht gleichbedeutend mit „unter keinen Umständen kündbar“: Fragen einer außerordentlichen Beendigung oder Suspendierung sind davon zu trennen.

Quellen