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Recherche-Dossier · Russisches Haus BerlinFakten und RechtslageAktualisiert 14. September 2026
Kernfakten

Was belegt ist. Was läuft. Was offen bleibt.

Das Russische Haus in der Friedrichstraße ist die Berliner Repräsentanz einer EU-sanktionierten russischen Bundesagentur. Deutschland hat seine vertragliche Betriebsgrundlage gekündigt; das entsandte Personal ist weitgehend abgereist und der Rossotrudnitschestwo-Publikumsbetrieb faktisch beendet. Gebäude, technisches Personal und einzelne gewerbliche Nutzer sind davon getrennt zu betrachten. Die Seite sammelt die Punkte, die sich belegen lassen – und trennt sie von dem, was noch geprüft wird.

Aktualisiert · 14. September 2026

Seit der letzten Fassung vom 10. September sind drei Dinge hinzugekommen: Am 8. September kehrte eine erste Gruppe der entsandten Beschäftigten unter Leitung der kommissarischen Direktorin Swetlana Nekrassowa nach Moskau zurück, empfangen von Rossotrudnitschestwo-Chef Igor Tschaika. Am 9. September berichtete t-online vom Abtransport der Einrichtung und dem faktischen Ende des Publikumsbetriebs. Und Russland entzog am 7. September den Goethe-Instituten die Tätigkeitserlaubnis; sie mussten ihre Arbeit zum 13. September einstellen.

Sechs belegte Punkte

Institution

Eine russische Bundesagentur, keine unabhängige Kulturorganisation

Das Russische Haus ist die Berliner Repräsentanz von Rossotrudnitschestwo, einer Bundesagentur im Geschäftsbereich des russischen Außenministeriums. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung beim Zoll stuft das Haus als unselbstständige Niederlassung dieser Agentur ein.

EU-Sanktionen

Der Träger steht seit dem 21. Juli 2022 auf der Sanktionsliste

Die EU begründet die Listung unter anderem mit der Verbreitung von Kreml-Narrativen und Propaganda sowie der Unterstützung einer Politik, die die territoriale Integrität der Ukraine untergräbt. Rechtsfolge ist das Einfrieren der Vermögenswerte und ein Bereitstellungsverbot; Ausgaben für den Substanzerhalt des Gebäudes bleiben zulässig und müssen einzeln begründet werden.

Verträge

2011 ist gekündigt, 2013 läuft weiter

Das Tätigkeitsabkommen von 2011 regelt den Betrieb; die Bundesregierung hat es am 1. September gekündigt, das Auswärtige Amt bestätigte am 2. September: „Diese Kündigung haben wir jetzt ausgesprochen.“ Der Betrieb als Kulturinstitut läuft nach der Vertragslage Mitte 2027 aus. Das Unterbringungsabkommen von 2013 mit seiner 99-jährigen Laufzeit ist davon nicht berührt.

Aktuelle Vertragslage → · Ausführliche Vertragsanalyse →

Gebäude

29.000 Quadratmeter in Berlin-Mitte

Der Komplex an der Friedrichstraße 176–179 umfasst rund 29.000 Quadratmeter und ist damit die größte Liegenschaft, die Rossotrudnitschestwo weltweit betreibt. Er beherbergt neben dem Kulturbetrieb eine Buchhandlung, ein Kino, eine Postannahmestelle, vermietete Büroflächen und Wohnungen.

Bundeshaushalt

70.000 Euro Grundsteuer im Jahr 2026

Im Bundeshaushalt 2026 sind 70.000 Euro für die Grundsteuer des Russischen Hauses vorgesehen. Grundlage ist die Gegenseitigkeitsregelung des Unterbringungsabkommens von 2013. Sie gilt nach dem Vertragstext nur, solange in Russland keine vergleichbare Abgabe auf das Moskauer Grundstück erhoben wird – ob diese Bedingung erfüllt ist, wurde öffentlich nie beantwortet.

Sicherheit

Frankreich nennt das Haus eine Tarnung der Geheimdienste

Unterlagen des französischen Innenministeriums, über die WDR und Süddeutsche Zeitung berichteten, bezeichnen das Russische Haus in Berlin als Tarnung russischer Geheimdienste. Deutsche Behörden haben sich dieser Einstufung öffentlich nicht in vergleichbarer Deutlichkeit angeschlossen.

Zur Einordnung →

Was seit dem 1. September geschehen ist

Nach dem Drohnenanschlag am Flughafen Leipzig/Halle, für den die Bundesregierung Russland verantwortlich macht, kündigte Außenminister Johann Wadephul am 1. September ein Maßnahmenpaket an: Kündigung des Tätigkeitsabkommens, Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn zum 18. September, verschärfte Einreisekontrollen, härteres Vorgehen gegen die Schattenflotte. Sämtliche aus Russland entsandten Beschäftigten des Hauses wurden zur Ausreise aufgefordert.

Die Ausreisefrist

Das Auswärtige Amt nannte öffentlich keine Frist; es sprach von einer „zweistelligen Zahl“ betroffener Personen aus Haus und Generalkonsulat. Rossotrudnitschestwo selbst schreibt in seiner Mitteilung vom 9. September, die deutschen Behörden hätten eine Ausreise binnen sieben Tagen angeordnet.

Am 8. September traf die erste Gruppe in Moskau-Wnukowo ein, empfangen von Agenturchef Igor Tschaika. Eine weitere Gruppe fuhr mit Fahrzeugen durch Europa, um Inventar aus dem Haus zu transportieren.

Moskau reagierte spiegelbildlich: Außenminister Sergej Lawrow kündigte am 3. September die Schließung der Goethe-Institute an, am 7. September entzog das russische Außenministerium ihnen und dem deutschen Generalkonsulat in St. Petersburg die Tätigkeitserlaubnis. Die Institute in Moskau, St. Petersburg und Nowosibirsk mussten ihre Arbeit zum 13. September einstellen, das Generalkonsulat schließt zum 18. September. Zuletzt arbeiteten dort 15 Menschen, zwei davon aus Deutschland entsandt.

Belege und Einordnung auf der Seite Russisches Haus und Goethe-Institut.

Der Polizeieinsatz vom 4. September

Am Abend des 4. September, nach fünf Kundgebungen für und gegen das Haus, eskalierte ein Polizeieinsatz gegen den Dauerdemonstranten Henry Lindemeier und seine Freundin Anette Klassen. Sie erlitt eine Trümmerfraktur des linken Handgelenks, die am 8. September operiert wurde. Das Landeskriminalamt ermittelt wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt; parallel laufen Verfahren gegen beide wegen Widerstands beziehungsweise tätlichen Angriffs. Die Darstellung der Polizei zur Reihenfolge der Stürze widerspricht dem vorliegenden Videomaterial.

Videos, Polizeimeldung im Wortlaut, Chronologie, Verletzungen und Stand der Ermittlungen: Eskalationsdossier. Die Vorgeschichte seit 2024: Polizei und Protest.

Laufende beziehungsweise zuletzt als laufend bestätigte Verfahren

Wo seit der letzten behördlichen Auskunft kein Abschluss veröffentlicht wurde, ist der Status bewusst als „zuletzt als laufend bestätigt“ formuliert.

Was offen bleibt

Die Kündigung beantwortet die Frage nach dem Betrieb, nicht die nach dem Gebäude. Ungeklärt ist, was mit der Liegenschaft nach dem Auslaufen des Tätigkeitsabkommens geschieht, ob und wie das Unterbringungsabkommen von 2013 berührt werden kann, ob Deutschland weiter Grundsteuer zahlt und wie mit den gewerblichen Nutzern im Haus verfahren wird. Offen ist auch, ob Aktivitäten verlagert werden: CORRECTIV berichtete am 3. September über eine von Rossotrudnitschestwo verwaltete Villa in Dresden, deren Nutzung nach Angaben der sächsischen Staatsregierung auf keiner in Kraft getretenen Vereinbarung beruht.

Eine Studie des Ukrainischen Instituts von 2024 ordnet das Haus in ein breiteres System russischer Kultur- und Öffentlichkeitsdiplomatie ein und dokumentiert Propagandainhalte, die Arbeit mit sogenannten „Landsleuten“ und Kooperationen mit prorussischen Akteuren. Sie ist eine analytische Quelle; ihre Bewertungen sind nicht mit amtlichen Feststellungen gleichzusetzen.

Die Berichterstattung seit August im Überblick: Pressespiegel.

Quellen

Stand: 14. September 2026.