Alle verifizierten Fakten zum Russischen Haus Berlin – aus sechs überregionalen Medienberichten 2024–2026. Kachel anklicken zum Öffnen.
Regelt die Tätigkeit des Russischen Hauses in Berlin und der Goethe-Institute in Russland – nicht die Grundstücks- oder Eigentumsfragen. Diese sind in einem gesonderten Abkommen geregelt (siehe Abkommen 2013).
Räumt Russland das unbefristete und unentgeltliche Nutzungsrecht am Gebäude Friedrichstraße ein. Verpflichtet Deutschland zur Zahlung der Grundsteuer: 70.000 € jährlich aus dem Bundeshaushalt. Laufzeit 99 Jahre – regulär bis 2112.
Rechtsfolge laut Auswärtigem Amt: „Einfrierung von Vermögenswerten sowie ein wirtschaftliches Bereitstellungsverbot." Keine kommerziellen Veranstaltungen, keine Einnahmen, keine wirtschaftliche Tätigkeit.
Das Russische Haus klagte gegen die Weigerung der Bundesbank, Stromrechnungen zu begleichen. Die Bank hatte wegen Sanktionsverdachts verweigert.
Henry Lindemeier wurde vor dem Russischen Haus festgenommen, gefesselt und erkennungsdienstlich behandelt. Vorwurf: Beleidigung und Ruhestörung – beides nicht belegt. Die Polizei räumte formell ein: der Einsatz war rechtswidrig.
Ermittlung wegen Verdachts auf geheime Wohnungsvermietung mit nicht offengelegten Einnahmen. Klingelschilder zeigen nur Nummern.
Prüfung ob Kameras illegal öffentliche Straßen filmten. Diese Aufnahmen wurden als Beweismaterial gegen Henry Lindemeier verwendet.
Beschwerde eingereicht wegen möglicher Verstöße gegen EU-Sanktionsrecht durch den Weiterbetrieb des Russischen Hauses. Aktenzeichen: CPLT(2026)00148. Die Kommission prüft auf Basis des einschlägigen EU-Rechts und wird über Ergebnisse und etwaige Maßnahmen informieren.