Seit Februar 2026 befindet sich im Russischen Haus Berlin, Friedrichstraße 176–179, ein Partnerbüro für russische Konsulardokumente. Als Standortpartner tritt nach Angaben von Konsul Prime eine deutsche GmbH aus Bonn auf. Die kommerzielle Nutzung wirft Fragen zum Sanktionsrecht und zur Vollstreckungsimmunität des Gebäudes auf.
Die Recherche zu dieser Struktur stammt von der Rechercheurin Vic (@vic_010100), veröffentlicht am 6. August 2026. Die folgende Darstellung gibt ihre dort belegten Befunde wieder und ergänzt sie um eine Einordnung zur Sanktions- und Immunitätsfrage.
Konsul Prime ist ein Dienstleister, der russische Staatsbürger im Ausland bei der Beschaffung russischer Dokumente unterstützt: Auslandspässe, Vollmachten, notarielle Beglaubigungen, Übersetzungen. Rechtlich handelt es sich um die Konsul Prime DMCC mit Sitz in Dubai, gegründet nach dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate.
Im Februar 2026 wurde in den Räumen des Russischen Hauses ein Partnerbüro eröffnet. Betreiberin der Räumlichkeiten ist nach Konsul Primes eigenen Angaben nicht das Unternehmen selbst, sondern die Visa Support & Business Solutions GmbH mit Sitz in Bonn, die dort als Standortpartner auftritt. Konsul Prime bewirbt die Berliner Adresse als Anlaufstelle für seine Kunden in Deutschland – mit Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr.
Die Servicehotline des Unternehmens ist eine Moskauer Festnetznummer; der Anruf ist nach Angaben des Anbieters für Anrufer aus Moskau kostenfrei. Nach den von @vic_010100 dokumentierten Registerdaten wurde am 4. Juni 2026 in Moskau zudem eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter dem Namen „Консул Прайм” registriert. Der Registereintrag wurde für diese Fassung noch nicht unabhängig geprüft.
Konsul Prime tritt nicht allein als privater Dienstleister auf. Auf der Website der Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland wird das Unternehmen als bevollmächtigte Vertretung der russischen Konsulate im Ausland sowie als Informations- und Beratungszentrum beschrieben. Es sei berechtigt, russische Auslandsvertretungen bei bestimmten konsularischen Vorgängen zu unterstützen, insbesondere durch die Vorprüfung von Unterlagen und die Beratung von Antragstellern.
In seiner eigenen Selbstdarstellung bezeichnet sich Konsul Prime als einziger und offizieller Partner der Konsulate Russlands im Ausland und erklärt, vom russischen Außenministerium für diese Dienstleistungen akkreditiert zu sein.
Nach einer Mitteilung von Rossotrudnitschestwo ist das Unternehmen seit dem 1. Juli 2026 Teil eines staatlich koordinierten Pilotprojekts, das zunächst in zwölf Ländern anläuft. Russische Staatsbürger im Ausland sollen darüber Zugang zu digitalen staatlichen Dienstleistungen erhalten, bis hin zur Ausstellung qualifizierter elektronischer Signaturen, mit denen sich rechtsverbindliche Dokumente aus der Ferne unterzeichnen lassen. Koordiniert wird das Vorhaben nach dieser Mitteilung vom russischen Außenministerium gemeinsam mit Rossotrudnitschestwo.
Die Angaben zur Akkreditierung und zur Rolle als Partner der Konsulate stammen aus der Selbstdarstellung des Unternehmens und von Websites russischer staatlicher Stellen. Sie sind als solche zu zitieren und nicht als unabhängig festgestellte Tatsachen. Die in der Quellenliste mit Archivlink ausgewiesenen Seiten wurden am 7. August 2026 gesichert; für die Rossotrudnitschestwo-Meldung liegt derzeit noch keine Archivkopie vor.
Die Gebühren für konsularische Handlungen sind staatlich festgesetzt. Die geltende Gebührenordnung wurde durch Anordnung der Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland vom 27. Juli 2026 unter der Nummer 178 genehmigt und trat am 1. August 2026 in Kraft. Sie listet für jede konsularische Handlung die Gesamtgebühr auf, aufgeschlüsselt nach dem eigentlichen Konsulargebührenanteil und dem Anteil zur Erstattung tatsächlicher Kosten.
Zusätzlich zu diesen staatlichen Gebühren erhebt Konsul Prime eine eigene Servicegebühr. In der Wissensdatenbank des Unternehmens wird sie ausdrücklich erklärt: Sie werde von Antragstellern für die Dienstleistung erhoben und sei auf einen Betrag festgelegt, der ausreiche, um die Betriebsaktivitäten sowie die administrativen und wirtschaftlichen Kosten des Unternehmens im Ausland sicherzustellen.
Rossotrudnitschestwo, die Betreiberin des Russischen Hauses, steht seit dem 21. Juli 2022 auf der Sanktionsliste der Europäischen Union. Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 friert Gelder und wirtschaftliche Ressourcen gelisteter Einrichtungen ein und verbietet grundsätzlich, ihnen unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen und Genehmigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Für das Russische Haus hat die Sanktionspraxis bereits konkrete Folgen. Überweisungen aus eingefrorenen Mitteln werden kontrolliert; für Ausgaben muss nachgewiesen werden, dass sie dem zulässigen Substanzerhalt dienen. Das Auswärtige Amt erklärte 2025 gegenüber tagesschau.de ausdrücklich: „Mietzahlungen stellen einen Verstoß hiergegen dar, sofern sie der gelisteten Person zugutekommen.”
Genau deshalb ist das Partnerbüro relevant. Öffentlich ist bislang nicht bekannt, ob die Visa Support & Business Solutions GmbH für die Räume zahlt, an wen eine mögliche Zahlung fließt und ob dafür eine sanktionsrechtliche Genehmigung besteht. Ohne diese Angaben lässt sich kein Sanktionsverstoß feststellen. Sie sind aber entscheidend für die Frage, ob eine gewerbliche Nutzung mit dem Bereitstellungsverbot vereinbar ist.
Auch eine unentgeltliche Nutzung wäre nicht automatisch ein Sanktionsverstoß. Dann stellte sich jedoch die Frage, auf welcher vertraglichen Grundlage ein privates Unternehmen Räume in einer von Rossotrudnitschestwo kontrollierten Immobilie geschäftlich nutzt und ob die gelistete Betreiberin daraus mittelbar einen wirtschaftlichen Vorteil zieht.
Die Visa Support & Business Solutions GmbH ist eine deutsche Gesellschaft. Falls sie die Räume entgeltlich nutzt, wäre das entsprechende Vertrags- und Zahlungsverhältnis grundsätzlich Teil ihrer Geschäftsunterlagen. Öffentlich zugänglich ist ein solcher Vertrag bislang nicht. Konsul Prime DMCC erklärt im eigenen Impressum, keine deutsche oder EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu besitzen, und nennt stattdessen eine Steuernummer der Vereinigten Arabischen Emirate.
Die Vollstreckungsimmunität des Gebäudes war bereits Gegenstand deutscher Gerichtsverfahren. Das Landgericht Berlin bestätigte 2009 die Aufhebung einer Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung, weil hinreichende Anhaltspunkte für eine hoheitliche Nutzung des Russischen Hauses zu diplomatischen Zwecken bestanden. Nach der damaligen Begründung wäre eine Vollstreckung in Vermögen eines fremden Staates nur zulässig, wenn der betreffende Gegenstand zweifelsfrei nicht hoheitlichen Zwecken dient. Die russische Botschaft hatte unter anderem auf Wohnungen für Diplomaten im Gebäude verwiesen.
Heute beherbergt das Russische Haus neben dem Kulturbetrieb eine Buchhandlung, ein Kino, Veranstaltungsräume, eine Postannahmestelle, ein Übersetzungsbüro und Wohnungen. Wie viele Menschen unmittelbar im Gebäude wohnen, weist die amtliche Statistik aus Datenschutzgründen nicht aus. Für den betreffenden Häuserblock waren zum 30. Juni 2023 insgesamt 115 Hauptwohnsitze gemeldet; tagesschau.de konnte in den übrigen Gebäuden des Blocks keine Wohnnutzung feststellen.
Ein gewerbliches Partnerbüro eines privaten Dienstleisters ist deshalb für die rechtliche Einordnung interessant: Hier nutzt ein Dritter Räume im Gebäude für entgeltliche Dienstleistungen. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass die Vollstreckungsimmunität des gesamten Gebäudes entfällt. Ob und in welchem Umfang eine solche kommerzielle Nutzung die völkerrechtliche Bewertung verändert, wäre im Streitfall von einem Gericht zu klären.
An das Auswärtige Amt und die zuständigen Behörden richten sich damit drei Fragen. Erstens: Ist bekannt, dass in der von Rossotrudnitschestwo betriebenen Immobilie ein gewerbliches Dienstleistungsbüro arbeitet? Zweitens: Werden für die Nutzung dieser Räume Entgelte entrichtet, an wen fließen sie und liegt gegebenenfalls eine sanktionsrechtliche Genehmigung vor? Drittens: Welche Bedeutung hat die kommerzielle Nutzung durch einen Dritten für die bisherige völkerrechtliche Einordnung des Gebäudes als zumindest teilweise hoheitlich genutztes Staatsvermögen?
Die französische Einstufung des Hauses: „Tarnung der russischen Geheimdienste”
Weitere gewerbliche Nutzungen im Gebäude: Postannahmestelle · Übersetzungsbüro
Der kündbare Vertrag und die Frist: Ein Vertrag ist jetzt kündbar
Stand: 7. August 2026. Die Handelsregisterdaten der Visa Support & Business Solutions GmbH sowie der Registereintrag der Moskauer Gesellschaft wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht unabhängig geprüft.